Gesetzesänderung: Winterreifen-Pflicht

Ab Oktober 2024 müssen die Reifen mit einem zusätzlichen Symbol gekennzeichnet sein

Winterreifen mit Symbolen

Ab Oktober 2024 dürfen in Deutschland bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen gefahren werden, die mit einem Alpine-Symbol (bestehend aus Berg und Schneeflocke) versehen sind. Diese werden im Rahmen eines standardisierten Testverfahrens auf ihre Leistungsfähigkeit und Wintereignung überprüft. Ganzjahresreifen mit lediglich einer M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) sind fortan gesetzlich verboten. Fahrern, die bei Eis, Glätte und Schnee mit der falschen Bereifung unterwegs sind, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Im Falle eines Unfalls fallen die Kosten noch höher aus.

Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, einspurige Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge, für die es aufgrund der Größe keine testbaren Winterreifen gibt, sind von der Regelung ausgenommen. Ausnahmen gelten demnach für geländegängige Lkw, deren Reifen mit einer POR- (Professional Offroad) oder MPT-Kennzeichnung (Multi Purpose Tire) versehen sind.

Anmerkung der Redaktion: Die Meldung wurde am 29.01.2024 hinsichtlich geltender Ausnahmen ergänzt.

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