Australien: Neue Vorschriften für Verschiffung

Australien Verschiffung Einfuhrbestimmungen

Aus Angst vor einer Wanze verändert Australien seine Einfuhrbedingungen: Fahrzeuge und Waren müssen nun auch von innen mit Hitze oder Gasen behandelt werden

(amn) In Australien gibt es jede Menge Tiere. Ein Insekt soll aber möglichst nicht ins Land: die marmorierte Baumwanze, auch Stinkkäfer genannt. Ursprünglich kommt der Schädling, der hauptsächlich Früchte befällt, aus Ostasien. In den letzten zehn Jahren fand er seinen Weg aber unter anderem über Containerschiffe auch nach Europa.

Verschärfte Regeln als Schädlings-Schutz

Um zu vermeiden, dass er auf dieselbe Weise nach Australien gelangt, verschärften die Behörden für den Verschiffungszeitraum zwischen dem 1. September 2018 und dem 30. April 2019 die Einfuhrbedingungen: Waren aus dem Herkunftsland müssen mit Hitze oder den Gasen Methylbromid (in der EU verboten) oder Sulfurylfluorid behandelt werden. Und zwar nicht wie bisher nur die Verpackung, sondern auch der Inhalt.

Fahrzeug-Einfuhr: kein Einlass ohne Hitze-Behandlung

In die Kategorie „verschiffte Waren“ fallen auch Reisemobile. Sie müssen im Ursprungsland bei einem zertifizierten Anbieter mindestens 20 Minuten lang auf mindestens 50 Grad (gilt für den kältesten Part) erhitzt werden. Wurde die Behandlung gar nicht oder von einem nicht-zertifizierten Anbieter durchgeführt, erfolgt sie auf Kosten des Fahrzeughalters an Land in Australien (erneut) oder – schlimmer noch – das Fahrzeug wird kostenpflichtig direkt wieder zurückverschifft. Container und Ro-Ro-Frachter werden verstärkt überwacht. Deutschland ist eines von zehn Ländern, dessen Güter einem hohen Risiko unterliegen, im Hamburger Hafen erfolgt das Backen direkt am Terminal, was derzeit für Verzögerungen und volle Stellflächen sorgt.

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