Gasprüfung für Wohnmobile bis 2023 ausgesetzt

Messgeräte entsprechen nicht mehr neuesten EU-Vorgaben. Das Bundesverkehrsministerium reagiert mit einer ungewöhnlichen Richtlinie

Gasprüfung für HU nicht mehr erforderlich
Eine bestandene Gasprüfung ist für eine erfolgreiche HU bis 2023 nicht mehr erforderlich

Die zweijährige Gasprüfung für Wohnmobile war bislang Voraussetzung für die Zuteilung der amtlichen Prüfplakette („TÜV“). Das wurde jetzt geändert. Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist eine erfolgreiche Gasprüfung nicht mehr für ein Bestehen der Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Die bisher gültige Regelung wird bis 2023 ausgesetzt.

Bislang: keine Gasprüfung, kein TÜV!

Bisher fuhr man seitens des BMVI eine klare Linie: keine Gasprüfung, kein TÜV! Im Klartext: Für die Zuteilung der HU-Plakette war die Gasprüfung Voraussetzung, sobald eine Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug verbaut war, egal ob zum Kochen oder Heizen. Jetzt hat das BMVI hat eine neue „HU-Richtlinie“ herausgegeben, die keine Bemängelung bei einem Nichtvorliegen der Gasprüfung mehr vorsieht. Es kommt lediglich noch zu einem Hinweis, nicht aber zu einer Verweigerung der HU-Prüfplakette.

Ab sofort: keine Gasprüfung, trotzdem TÜV!

Gasprüfungen für Wohnmobile können von den Prüfgesellschaften wie TÜV und Dekra sowie von zertifizierten Werkstätten und auch mobilen Prüfern durchgeführt werden. Laut BMVI gibt es jedoch sowohl personell als auch hinsichtlich der technischen Ausstattung der Prüfberechtigten Nachbesserungsbedarf. Unter anderem scheinen die für die Druckprüfung verwendeten Manometer nicht mehr EU-konform zu sein. „Nicht rückführbar“,  wie es im Amtsdeutsch heißt: Die Geräte können nicht mehr kalibriert, eingestellt und abschließend geeicht werden.

Laut BMVI soll bis 2023 die alte Ordnung wiederhergestellt sein. Die technische Ausstattung wird erneuert, der Prüfprozess angepasst und die Prüfberechtigten werden geschult.

Wer nicht prüfen lässt, ist selber schuld!

Wer jetzt meint, die Gasprüfung für sein Wohnmobil bis 2023 nicht mehr durchführen zu müssen, liegt aber falsch. Grundsätzlich ist die zweijährige Überprüfung der Flüssiggasanlagen bei Kraftfahrzeugen weiterhin vorgeschrieben. Lediglich die Verweigerung der Plakette aufgrund von Mängeln an der Gasanlage ist bis 2023 obsolet.

Was bedeutet das in der Praxis? Eine mangelhafte Gasinstallation gefährdet die Sicherheit. Eine bestandene Gasprüfung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auf vielen Stell- und Campinglätzen bereits seit langem Vorschrift.

Kommt es gar mit einer nicht erfolgten oder nicht bestandenen Gasprüfung für Wohnmobile zum (Gas-)Schadensfall, wird das nicht nur die Versicherer beschäftigen. Je nach Sachverhalt könnte zum Beispiel der Kasko-Schutz verweigert werden. Aber auch die Gerichte könnten sich damit befassen, Ausgang ungewiss. Wer nicht prüfen lässt, ist auf jeden Fall selber schuld!

Der Gesetzestext kann zum Nachlesen als PDF oder Broschüre bestellt werden (Verkehrsblatt, Ausgabe 24/2019, kostenpflichtig).

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