Das Carnet de Passages sorgt dafür, dass das eigene Fahrzeug überall auf der Welt temporär ein- und wieder ausgeführt werden kann. So funktioniert das Zolldokument
Wer früher auf Reisen ging, tat das, um Handel zu treiben. Er transportierte Waren von einem Land in das nächste – und musste dafür Zölle entrichten. Heute reisen wir, um Länder kennenzulernen, aber oftmals transportieren wir mehr als manche Karawane. Nur: Wir wollen unsere Besitztümer nicht am Reiseziel verkaufen, sondern wieder mit in die Heimat nehmen, aber wie soll das der Zöllner an der Grenze kontrollieren? Wer Waren einführt, der muss sie verzollen, so einfach ist die Regel. Uns, die wir seit Jahrzehnten freien Warenverkehr in Europa gewohnt sind, überrascht das erst einmal. Zwar gibt es Stück für Stück immer weiter greifende Zollabkommen mit weiteren Staaten, doch das gilt noch lange nicht für alle Teile der Welt. Vor allem, wer den afrikanischen Kontinent bereisen will oder sich in Richtung Naher Osten und Asien orientiert, kommt ohne Carnet de Passages nicht weit. Mit dem Carnet (international auch Triptik genannt) kann ein Fahrzeug vorübergehend zollfrei in ein anderes Land eingeführt werden, falls dieses Land keine eigene Zollvorschrift für die temporäre Einfuhr von Fahrzeugen besitzt. Die Ausstellung dieses Zolldokuments übernehmen die Dachverbände FIA (Federation Internationale de l‘Automobile) und AIT (Alliance Internationale de Tourisme), in den jeweiligen Ländern über ihre Mitgliedsclubs vertreten. In Deutschland ist dies vor allem der ADAC, aber auch der AvD kann das Papier ausgeben.
Lesen Sie in diesem aktualisierten Artikel ausführlich, wie das Dokument genutzt und ausgefüllt werden muss: