Führerschein C-Klasse – alle Vorraussetzungen

Was ist, wenn Traum-Lkw und Führerschein einfach nicht zusammenpassen? Alle Voraussetzungen für die Führerscheinklasse C im Überblick

Abend für Abend durchforstete man das Internet – die Suche nach dem perfekten Reisemobil schien kein Ende zu nehmen. Irgendwann stand fest: Ein Neuntonner soll es sein. Der und kein anderer. Wäre da nicht der Haken mit dem Führerschein. Somit heißt es nun Schulbank drücken, damit man so bald wie möglich den Fahrersitz des Neuntonners sein Eigen nennen kann. Auf geht’s in die Fahrschule! Aber was setzt der Führerschein außer den Theorie- und Praxisstunden voraus? Und welche Fahrzeugklassen gibt es überhaupt?

Den Neuntonner kann man mit einem Führerschein der Klassen C1 und C1E nicht fahren, sie kommen in diesem Fall also nicht infrage. Ein Anhänger stört im Gelände nur, übrig bleibt Klasse C. Mit dieser Klasse darf der Fahrer bis zu acht weitere Personen befördern, jedoch nur einen Anhänger mit bis zu 750 Kilogramm Last ziehen. In dem Führerschein sind die Klassen AM, A1, A2 und A nicht enthalten.

Grundlegende Voraussetzungen

Bedingung für den Führerschein der Klasse C ist ein Mindestalter von 21 Jahren, als Ausnahme gelten Auszubildende zum Berufskraftfahrer oder wenn sie bestimmte Einsatzfahrzeuge führen möchten, beispielsweise bei der Polizei oder Feuerwehr: Sie können mit 18 Jahren den Führerschein absolvieren. Bis zum 21. Lebensjahr darf der Auszubildende nur im Inland und im Rahmen seiner Ausbildung Fahrzeuge dieser Klasse fahren. Der Führerschein für die Klassen C1 und C1E setzt generell nur die Volljährigkeit voraus. Ebenfalls erforderlich ist der Vorbesitz des Pkw-Führerscheins (Klasse B). Erst nach der bestandenen Praxisprüfung darf man mit der Ausbildung für den C-Führerschein beginnen.

Um den Führerschein zu beantragen, muss man sich beim Fahrerlaubnisamt mit dem Personalausweis melden und ein biometrisches Bild mitbringen. Soweit zu den grundsätzlichen Voraussetzungen. Doch wer sich an die eigene Fahrschulzeit erinnert, weiß, dass vor der Prüfung ein Besuch beim Augenarzt und beim Erste-Hilfe-Kurs anstehen – im Fall des Lkw-Führerscheins allerdings umfangreicher. Hinzu kommt eine ärztliche Untersuchung „nach Fahrerlaubnisverordnung“, so das Amtsdeutsch.
Selbst wenn man schon über zehn Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins ist, muss man an sechs Theorie-Unterrichtsstunden der Klasse B teilnehmen und lernt erneut unter anderem die Vorfahrtsregeln. Hinzu kommen zehn Unterrichtsstunden mit Lkw-Bezug und natürlich diverse Übungsfahrten. Schon bald ist es geschafft – nach bestandenen Prüfungen ist die Vorfreude groß, der Neuntonner scheint zum Greifen nahe. Am liebsten würde man gern gleich für zehn Jahre auf Expedition gehen! Doch Moment – alle Führerscheinklassen für den Lkw sind nur begrenzt gültig.

Im Fünf-Jahres-Turnus muss der Führerschein der Klasse C (und CE) aufgefrischt werden – der Gang zum Arzt bleibt auch bei diesem Mal nicht aus. Doch was ist, wenn man vergisst, seinen Führerschein zu verlängern? Sei es unbeabsichtigt oder gar beabsichtigt, wenn der Führerschein nach Ablauf nicht mehr benötigt wird. Selbst wenn die Fahrerlaubnis für die Klasse C erlischt, bleibt sie für die Klasse B weiterhin bestehen. Wird man jedoch dann beim Fahren eines Lkw erwischt, verstößt man gegen §21 des Straßenverkehrsgesetzes und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt.

Bis 2008 musste man innerhalb von zwei Jahren die Verlängerung des Führerscheins beantragen und die nötigen Unterlagen einreichen, damit diese ohne weiteren Aufwand möglich war. Überschritt man diese zwei Jahre, musste man die praktische Prüfung – in manchen Fällen auch die theoretische – erneut ablegen. Seitdem wurden die Auflagen etwas gelockert; von nun an legt jede Behörde einen anderen Zeitraum fest, nach dem man die Prüfungen erneut ablegen muss, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Anders sieht es im Besitz von Führerscheinklasse 2 aus. Diese wurde von der neuen Klasse CE abgelöst und erlaubt das Fahren von Lkw über 7,5 Tonnen inklusive Anhänger. Der einzige Unterschied: Der Führerschein muss erst ab dem 50. Lebensjahr im Fünf-Jahres-­Turnus neu beantragt werden. Bis zur nächsten Verlängerung aber erst mal viel Spaß beim Fahren des neuen Traum-Lkw!

Fahrzeugklassen

Für den Lkw-Führerschein unterscheidet man vier Klassen:
C1: Kfz mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 und 7.500 kg

C1E: Kombination aus Kfz gemäß C1 und einem Anhänger über 750 kg, sowie Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg

C: Kfz mit über 3.500 kg Gesamtmasse

CE: Kombination aus einem Kfz gemäß C und einem Anhänger über 750 kg

Augenärztliches Gutachten

Was wird geprüft?
Zentrale Tagesschärfe: mit jedem Auge eine Leistung von 0,8 (also 80 Prozent), die auch mit Sehhilfe erreicht werden darf. Beidäugig 1,0
Farbsehen: uneingeschränkte Kontrastwahrnehmung & Sehvermögen in der Dämmerung
Gesichtsfeld: Fähigkeit, in einem Winkel von 70 Grad nach rechts und links zu blicken und bis 30 Grad nach oben und unten
Stereosehen: räumliches Sehvermögen

Wer prüft?
Ein Augenarzt oder eine Begutachtungsstelle für Fahreignung – das kann das Gesundheitsamt sein oder ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder dem Zusatz Betriebsmedizin

Wie lange gültig?
Die Bescheinigung darf nicht älter als zwei Jahre sein

Wie viel kostet die Untersuchung?
80 bis 100 Euro

Was beachten?
Bei einem höheren Wert als +8,0 Dioptrien müssen spezielle Kontakt­linsen getragen werden, eine Brille ist in dem Fall nicht zulässig

Führerschein Medizin
Ishihara-Farbtafel
Mit der Ishihara-Farbtafel wird beim Augenarzt getestet, ob der Bewerber Farben wahrnehmen und unterscheiden kann

 

Führerschein Medizin
Landolt-Sehtest: Mit dem Landolt-Sehtest prüft der Augenarzt, ob der Führerschein-Anwärter ausreichend scharf sehen kann

Ärztliche Eignungsprüfung

Was wird geprüft?
Getestet wird in Theorie und Praxis, ob eine Krankheit vorliegt, die die Eignung oder bedingte Eignung ausschließt. Der Arzt untersucht den Patienten – im wahrsten Sinne – auf Herz und Nieren, prüft zudem das Nervensystem, testet das Gehör und notiert den allgemeinen Gesundheitszustand. Bestandteil ist außerdem die Prüfung auf psychische Erkrankungen und Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen oder Arzneimitteln

Wer prüft?
Die Untersuchung darf ein Betriebsarzt, Hausarzt oder eine deutsche Institution wie der TÜV durchführen

Wie lange gültig?
Die Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein

Wie viel kostet die Untersuchung?
Je nach Arzt liegen die Kosten bei 30 bis 50 Euro

Erste-Hilfe-Kurs

Was ist neu?
Seit 2015 müssen Bewerber um eine Fahrerlaubnis aller Klassen einen Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtsstunden absolvieren, die jeweils 45 Minuten umfassen

Wie lange gültig?
Im Fall des Führerscheins verliert der Erste-Hilfe­Kurs seine Gültigkeit nicht. Somit ist keine Auffrischung notwendig, jedoch ratsam

Wie viel kostet der Kurs?
Die Verbände berechnen 20 bis 40 Euro

Führerschein verlängern

Besitzer eines Führerscheins, der ausschließlich privat genutzt wird, müssen zum Verlängern ein Attest vom Allgemeinmediziner und vom Augenarzt einreichen. Wird der Führerschein gewerblich genutzt, müssen zudem im Fünf-Jahres-Turnus Schulungen absolviert werden.
Besitzer der Führerscheinklassen C und CE müssen ihren Führerschein nach Erwerb alle fünf Jahre verlängern. Inhaber der Klassen C1 und C1E müssen ihn erst ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre verlängern.

Welche Dokumente werden benötigt?
Für die Verlängerung des Führerscheins für private Nutzung werden ähnliche Dokumente benötigt wie für die vorherige Beantragung:

– Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
– biometrisches Foto
– Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
– Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung
– und selbstverständlich der bisherige Führerschein

Wann beantragen?
Den Führerschein sollte man acht bis zehn Wochen vor Gültigkeitsende beantragen. Die Verlängerung des Führerscheins kann nicht mehr als sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse beantragt werden

Wie viel kostet die Verlängerung?
Je nach Region kostet die Verlängerung bei der Führerscheinbehörde 30 bis 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten der ärztlichen Bescheinigungen

Wie lange gültig?
Nach Verlängerung des Führerscheins ist dieser für weitere fünf Jahre gültig

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