Die Pandemie-Folgen sind auch in den Vertragswerkstätten spürbar. Durch die Krise sind auch dort die Kapazitäten eingeschränkt. Die Terminvergabe, z. B. um als Eigentümer eines Wagens die vorgeschriebenen Service-Intervalle einzuhalten, kann deshalb zur Herausforderung werden: „Viele unserer Partnerbetriebe überall auf der Welt konnten und können in der schwierigen Corona-Krise durch eingeschränkte Werkstattkapazitäten nicht den gewohnten Wartungsservice anbieten“, so Heinz-Jürgen Löw, Vertriebsvorstand Volkswagen-Nutzfahrzeuge.

Eingeschränkter Service: Hersteller verlängern Garantien für Fahrzeuge
Um dem entgegen zu wirken und schnell wieder einen reibungslosen Ablauf herzustellen, wurden bei VW kurzerhand die Neuwagen- und Anschlussgarantien für Amarok, Caddy, T6/T6.1 und Crafter konkret um drei Monate verlängert. Die Kulanzregelung gilt jeweils für Fahrzeuge mit Garantie-Enddatum zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Eine ähnliche Regelung soll es auch für die PKW-Sparte geben, wenn Service-Termine aufgrund des Covid-19-Virus nicht einzuhalten waren oder sind.
Toyota und Suzuki verlängern die Garantie um zwei Monate,. Renault/Dacia weiten die Garantie bis zum 30. Juni aus. Bei der Daimler-Trucks-Konzerntochter Fuso gibt es ebenfalls eine automatische Verlängerung der Gewährleistungen um zwei Monate.
Viele weitere Hersteller wie Jaguar/LandRover, Mitsubishi, Nissan, der PSA-Konzern und andere haben zwar noch keine konkreten Regelungen verlautbaren lassen, zeigen sich jedoch betont kulant bezüglich der Nichteinhaltung von Fristen aufgrund von Covid-19.
In jedem Fall sollten sich Betroffene schnellstmöglich mit der entsprechenden Vertragswerkstatt vor Ort in Verbindung setzen, um Komplikationen im Anschluss zu vermeiden.