In Österreich fällt ab Juli 2025 für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen – wie Klein-Lkw und Pick-ups – die Zulassungssteuer NoVA weg. Für jedes Fahrzeug, das bisher bei einem österreichischen Händler gekauft wurde, fiel die Abgabe beim Kauf an. Die Höhe richtete sich nach dem CO₂-Ausstoß und dem Netto-Kaufpreis. Im Rahmen der „Entbürokratisierung“ will die österreichische Regierung ab dem 1. Juli 2025 die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für alle Fahrzeuge der Klasse N1 abschaffen. Das betrifft Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleintransporter wie den Ford Transit oder Mercedes Sprinter sowie Pick-ups. Durch die Steuerbefreiung sollen insbesondere Dienstleister und Handwerksbetriebe finanziell entlastet werden. In der Antragsbegründung zur Gesetzesänderung heißt es: „Als gezielte standortpolitische Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts sollen Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Güterbeförderung bestimmt sind, nicht mehr von der NoVA erfasst werden.“
Steuererleichterung gilt nicht für alle Pick-ups
Erst 2021 war die Normverbrauchsabgabe für Nutzfahrzeuge eingeführt worden. Die Abgabe sollte den Umweltschutz fördern und emissionsärmere Fahrzeuge preislich attraktiver machen. Aufgrund der hohen Kosten hielten jedoch viele Betriebe an ihren alten Fahrzeugen fest, statt neu zu investieren. Ab dem 1. Juli wird daher die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge mit bis zu drei Sitzplätzen dauerhaft abgeschafft. Doch es gibt Ausnahmen .
Für alle, die planen, im Sommer ein entsprechendes Fahrzeug in Österreich zu kaufen, ist der Erlass eine gute Nachricht – denn so können teils mehrere Tausend Euro gespart werden. Aber die Sache hat einen Haken: Die Steuerbefreiung gilt lediglich für wirtschaftlich genutzte Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge zur Güterbeförderung, die nicht vordergründig der Personenbeförderung dienen. Ein Pick-up mit Einzelkabine entgeht somit der Zulassungssteuer – bei einer Doppelkabine wird es jedoch kompliziert.
Ausstattung wird zur Achillesferse
Kraftfahrzeuge mit vier bis neun Sitzplätzen – also Fahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe – können die NoVA nur unter bestimmten Auflagen umgehen. Für eine Befreiung der Abgabe benötigen Nutzfahrzeuge etwa eine klimadichte Trennwand sowie ein Mindestmaß an Ladefläche bei geschlossenen Wagen. Bei Pritschenwägen bzw. Pick-ups ist eine Ladefläche in der Art eines Lastkraftwagens erforderlich oder ein bestimmtes Längenverhältnis der Ladefläche zum Radstand.
Kraftfahrzeuge mit offenem Aufbau müssen für eine etwaige Befreiung zudem über eine „einfache Ausstattung“ verfügen. Und genau in diesem Punkt dürfte es für viele Pick-ups schwierig werden, die NoVA zu vermeiden.
Bei einem Pick-up mit Doppelkabine – also zwei Sitzreihen – gilt eine „einfache Ausstattung“ bereits dann als nicht mehr gegeben, wenn das Fahrzeug über Infotainment-Systeme, elektrisch verstellbare Sitze oder Permanent-Allrad verfügt. Die österreichische Wirtschaftskammer (WKO) warnt, dass die Vorgaben zur „einfachen Ausstattung“ voraussichtlich sehr streng gehandhabt werden dürften – wodurch viele Pick-ups NoVA-pflichtig bleiben.
Die Kriterien zur ‚einfachen Ausstattung‘ sowie die häufigsten Fragen rund um die Anpassung der Normverbrauchsabgabe gibt das österreichische Bundesministerium für Finanzen.