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Straßenverkehrsordnung in Griechenland: Campen verboten, Parken erlaubt

Anfang des Jahres beschloss Griechenland strengere Regeln für Camper. Mit einer aktualisierten Straßenverkehrsordnung wird das umstrittene Gesetz abgeschwächt
Camper und Reisemobile sind in Griechenland willkommen Foto©Y Skoulas
Camper und Reisemobile sind in Griechenland willkommen Foto©Y Skoulas

Mit strengen Regeln und hohen Strafen sorgte Griechenland zu Beginn des Jahres in der Campingszene für Aufregung. Das Gesetz 5170/2025 untersagte Zelten oder das Parken von Campern und Wohnwagen entlang von Stränden, Küstenabschnitten, archäologischen Stätten, Waldrändern, Wäldern sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen. Gleichzeitig wurden für Verstöße Bußgelder von bis zu 3000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen angedroht. Viele Reisende und Fahrzeugvermieter waren erbost und zum Teil auch verwirrt. Vielen war nicht klar, ab wann man sich in der verbotenen Zone bewegte.

Parken oder Campen – das ist hier die Frage

Seit Juli 2025 gilt nun ein neues Gesetz (5209/2025), das für Klarheit sorgt. Nach wie vor gilt: Wildes Campen ist verboten. Als Camping gilt es dann, wenn die Klappstühle rausgeholt oder der Grill aufgebaut wird. Sich ausbreiten, Feuer machen und häuslich einrichten, wo es einem gefällt, bleibt tabu. Immerhin erkennt die Straßenverkehrsordnung an, dass Reisemobile dazu konzipiert wurden, um darin zu übernachten. Das Schlafen in seinem Camper ist also gestattet – solange man nur parkt. Parken hingegen ist nun doch vielerorts für Reisemobile und Wohnwagen erlaubt. Achtung: Die hohen potenziellen Strafen bei Verstößen gegen geltende Campingverbote bleiben bestehen.

 Auf die Größe kommt es an: 7,5 Meter ist die Grenze

Die gute Nachricht zuerst: In Wohngebieten dürfen Fahrzeuge uneingeschränkt parken, solange sie nicht größer als 7,5 Meter sind. Wird diese Länge überschritten – ob nun mit angehängtem Wohnwagen oder ohne – ist lediglich eine Parkzeit von 24 Stunden erlaubt.

Parken außerhalb von Wohngebieten

Außerhalb von Wohngebieten dürfen Fahrzeuge, unabhängig von Größe und Gewicht, in vorgesehenen Bereichen parken. Auch das Stehen auf dem Seitenstreifen der Straße ist legitim. In der Straßenverkehrsordnung heißt es: Außerhalb von Wohngebieten ist das Halten oder Parken nur auf den dafür vorgesehenen Flächen oder, sofern keine vorhanden sind, auf den Seitenstreifen der Fahrbahn, möglichst nahe am rechten Fahrbahnrand und parallel zu ihrer Achse gestattet, sofern dies nicht verboten ist.

Die griechische Straßenverkehrsordnung finden Sie hier.

Lesen Sie dazu auch die Meldung des explorer: Strengere Regeln und schärfere Strafen für Camper