Es war der große Wunsch der Branche, so groß, dass man schon zur Messesaison 2024 frohlockte und manchen Kunden damit köderte: Künftig sollen Reisemobile bis 4,25 Tonnen Gesamtgewicht mit dem konventionellen B-Führerschein gefahren werden dürfen. Nun, ein Dreivierteljahr später, ist es amtlich und die Lobbyarbeit in Brüssel hat sich für die Caravaningbranche ausgezahlt: Die Erweiterung des Gewichtslimits, ursprünglich nur für Rettungsfahrzeuge und Elektromobile geplant, kommt auch für Reisemobile. Allerdings nicht ganz so reibungslos, wie erhofft.
- Umsetzung bis 2030: Den EU-Mitgliedstaaten bleiben einige Jahre Zeit zur Umsetzung, denn die neue EU-Führerscheinrichtlinie muss zunächst offiziell verabschiedet werden – und dann noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür bleibt den Staaten Zeit bis 2030.
- Zusätzliche Prüfung oder Schulung nötig: Ganz automatisch gilt das neue Recht dann noch immer nicht, erst nachdem eine entsprechende Prüfung abgelegt oder eine Schulung absolviert wurde (die Wahl ist Ländersache), darf man sich hinter das Steuer schwingen.
Wichtig zu wissen: am restlichen Regelwerk ändert sich nichts: Alle bisherigen Nachteile, die für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gelten, von der jährlichen Hauptuntersuchung bis hin zum Tempolimit und Überholverbot, bleiben bestehen.