Neue Regeln beim Carnet de Passages

Seit Mai 2022 muss bei der Beantragung des Zolldokuments zusätzlich ein aktuelles Wertgutachten eingereicht werden

An so manchen Grenzen der Welt wird auch heute noch eine solche gelbe Mappe

Zwar können Reisefahrzeuge mittlerweile mit einer TIP (temporary import permit) in die meisten Länder der Welt eingeführt werden, trotzdem gibt es noch immer einige Länder, in denen das noch nicht funktioniert. Dort braucht es das sogenannte Carnet de Passages, eine Art „Fahrzeug-Reisepass“. Um es zu bekommen, muss beim nationalen Autoclub, der das Dokument erstellt (in Deutschland ist das vor allem der ADAC, aber auch der AvD), eine Kaution hinterlegt werden, die am Ende der Reise wieder zurückgezahlt wird. Diese richtet sich nach dem Fahrzeugtypen, dem Einreiseland und nach dem Zeitwert des Fahrzeuges, der auf dem Antrag des Carnets vermerkt ist. Auch in Österreich ist der ADAC zuständig, nachdem sich der ÖAMTC 2016 aus dem Geschäftsfeld zurückgezogen hat. Ansprechpartner in der Schweiz ist der TCS.

Um eine möglichst geringe Kaution hinterlegen zu müssen, ist es in den letzten Jahren immer wieder vorgekommen, dass auf dem Antragsformular ein Zeitwert eingetragen wurde, der unter dem tatsächlichen Wert des Fahrzeuges liegt. Keine allzu gute Idee, denn das könnte an der Grenze zu Problemen führen und im schlimmsten Fall den Einbehalt des Sicherheitsbetrages bedeuten. Laut Verena Kratzmeier, beim ADAC für die Betreuung von Carnet-Anfragen zuständig, sei es zudem insbesondere bei Reisemobilen mit Individualaufbauten schwer einzuschätzen, welcher Zeitwert tatsächlich vorliegt, weshalb nun nachgewiesen werden muss, wie hoch dieser tatsächlich ist, um daraus die korrekte Kaution zu errechnen. Das heißt also: Es wird teurer.

Eine weitere Einschränkung für Reisende: Da die Zollforderungen von Ägypten mittlerweile so exorbitant hoch sind, sei der ADAC gezwungen deutlich höhere Kautionen (Mindestkaution 30.000 €) zu verlangen. Daher würden Carnets für Ägypten inzwischen ausschließlich auf Anfrage ausgestellt, so Kratzmeier.

Wer beispielsweise mit einem Reisemobil mit einem nachgewiesenen Zeitwert von 100.000 Euro nach Südafrika einreisen möchte, muss für die Ausstellung des Carnet de Passages eine Kaution von 50.000 Euro oder eine Bankbürgschaft beim ADAC hinterlegen. Die gesamte Gebührentabelle findet sich auf der Webseite des ADAC in diesem Dokument auf Seite 13.

Für folgende Länder ist ein Carnet de Passages erforderlich:

Afrika: Ägypten, Botswana, Burundi, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Senegal, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda

Asien und Naher Osten: Indien, Iran, Japan, Kuwait, Katar, Nepal, Oman, Pakistan, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate

Südamerika: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Venezuela (Erfahrungen in der Reisepraxis abweichend, der ADAC bezieht sich auf offizielle Botschaftsauskünfte)

Südostasien und Ozeanien: Australien, Brunei, Indonesien, Malaysia, Neuseeland, Thailand, Singapur

Für weitere Staaten wird das Mitführen des Carnet de Passages empfohlen. Hier gibt es Erfahrungsberichte von Globetrottern und hier alles, was man sonst noch über das Carnet de Passages wissen muss.

 

 

 

 

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