Kein Sonntagsfahrverbot mehr für Schwergewichte

LKW über 7,5 Tonnen

Das Sonntagsfahrverbot für private Lkw über 7,5 Tonnen wurde in der Straßenverkehrsordnung aufgehoben

Seit dem 1. Mai 1956 war – mit einigen Ausnahmen – an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr kein Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen auf den Straßen Deutschlands zu sehen. Gut für die Fahrzeugbesitzer von schweren Reise-Lkw, deren Fahrzeug als Wohnmobil eingetragen ist, denn für sie gilt das Verbot nicht.Bei Missachtung der Regel zahlte man als Fahrer 120 Euro, 570 Euro kostet die Fahrt für denjenigen, der die Fahrt angeordnet hat – was in den meisten Fällen also Geschäftsfahrten betraf. Warum das Verbot überhaupt eingeführt wurde? Der Lärmpegel sollte eingedämmt werden, zudem der Abgasausstoß – die Umwelt soll an diesem Tag zusätzlich etwas entlastet werden.

19. Oktober 2017: Rund 60 Jahre später wird das Gesetz nach Paragraph 30 angepasst – zugunsten privater Halter von Trucks oberhalb von 7,5 Tonnen. Von nun an bezieht sich das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nur auf Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lkw, die jeweils zur „geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten“ genutzt werden. Das Verbot wurde somit für Privatnutzer aufgehoben und der entspannten Rückfahrt von Treffen und Messen steht nichts mehr im Wege.

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