Neue Verkehrsgesetze ab 2021

Mit dem Jahreswechsel gab es international wieder neue Gesetze. Einige davon betreffen auch Reisemobile

Verkehrsgesetze 2021, Toter Winkel Schild
Credit: securite-routiere.gouv.fr

Jährlich sterben in Deutschland deutlich über 100 Menschen durch Unfälle, weil sie sich im toten Winkel eines Fahrzeuges befinden und vom Fahrzeugführer übersehen werden. Besonders Radfahrer sind gefährdet, weil sie zum Teil in höherem Tempo angefahren kommen, die Straße überqueren wollen und der Fahrer sie in diesem kurzen Moment übersehen kann. Dabei wissen viele Radfahrer nicht, wann sie sich im toten Winkel eines Fahrzeuges befinden könnten.

Frankreich: Neue Regelung für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Um die Zahl der Unfälle im eigenen Land zu senken, hat Frankreich nun eine neue Regelung eingeführt: Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen seit dem 1. Januar 2021 mit Warnhinweisen gekennzeichnet sein – das betrifft auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Die Warnhinweise sind gelb-rote Schilder mit der Aufschrift „Angles Morts“ (= toter Winkel) und müssen jeweils auf den Seiten und am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Auch ausländische Fahrzeuge müssen die Warnhinweise zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden anbringen, wenn sie nach Frankreich reisen wollen. Erhältlich sind diese Hinweise online und in Grenznähe, entweder als Aufkleber oder als magnetisches Schild. Wer die neue Verordnung missachtet, riskiert ein Bußgeld über 135 Euro. Bis 2022 gilt laut der französischen Regierung eine Übergangsfrist: Entspricht in dieser Zeit das Hinweisschild noch nicht den genauen Vorgaben, muss man das Bußgeld noch nicht zahlen.
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Tschechien: Einreise nur noch mit E-Vignette

Mit dem Jahreswechsel gab es auch neue Verkehrsregelungen in Tschechien. Die Autobahnvignette ist dort ab diesem Jahr nur noch als digitale Vignette erhältlich. Die Preise bleiben gleich, jedoch gab es bei der Jahresvignette eine Änderung zugunsten der Autofahrer. Die Jahresvignette gilt nun nicht mehr für ein Kalenderjahr, sondern ab Kauf für 365 Tage.

Spanien: Verschärfte Tempolimits

Auch Spanien kündigte bereits Änderungen zur Jahresmitte an. Dann sollen nämlich innerorts die Tempolimits verschärft werden. Auf Straßen mit nur einer Fahrspur für beide Richtungen, dürfen Autos nur noch 20 km/h fahren. Gibt es jeweils eine Fahrbahn für jede Fahrtrichtung, gilt ein Tempolimit von 30 km/h. 50 Stundenkilometer sind weiterhin dann erlaubt, wenn die Straße über zwei oder mehr Fahrspuren für jede Fahrtrichtung verfügt.
Wenn man die Innenstädte verlassen und ins Gelände fahren will, erfahren Sie mehr in der Reisegeschichte durch Katalonien.

Deutschland: Leichte Nutzfahrzeuge sind wieder Lkw

In Deutschland wurde im letzten Jahr übrigens auch ein neues Verkehrsgesetz verabschiedet. Mit dem Sieb­ten Ge­setz zur Än­de­rung des Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­set­zes (7. KraftStÄndG) wurde die Sonderregelung des § 18 Abs. 12 KraftStG abgeschafft. Das Problem daran war, dass leichte Nutzfahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen für die Kfz-Steuer als Pkw eingestuft und somit höher besteuert wurden. Und das, obwohl die Kfz-Zulassungsbehörden sie als Lkw eingestuft hatten. Die Folge war, dass viele Handwerksbetriebe fortan eine deutlich höhere Kfz-Steuer zahlen mussten, was für die Betriebe und die Verwaltung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutete.

Was bedeuet das aber für Overlander? Auf Nachfrage beim Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe Zentralverband (ZDH), hieß es „Vor dem Hintergrund der Streichung des § 18 Abs. 12 KraftStG dürfte nach unserer Auffassung die günstigere Kraftfahrzeugsteuer für LKW Anwendung finden, wenn ein Fahrzeug zulassungsrechtlich als Nutzfahrzeug gilt (Eintrag in der Zulassungsbescheinigung). Dies dürfte dann entsprechend auch für einen Pickup mit Wohnkabine gelten.“

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