Für viele Langzeitreisende steht die bürokratischste aller Herausforderungen am Ende der Reise an: Wessen Fahrzeug länger als zwei Jahre außerhalb Deutschlands unterwegs ist, dessen Prüfplakette läuft zwangsläufig ab. Da es nicht möglich ist, die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) im Ausland vornehmen zu lassen, sind diese Reisemobile dann ohne gültige Plakette unterwegs. Spätestens bei der Rückkehr nach Deutschland kann das zum Problem werden. Denn Fahren ohne gültige HU ist in Deutschland verboten, kann unter Umständen und je nach Dauer der Überziehung auch sanktioniert und mit einem Bußgeld belegt werden. Und bei einem Unfall im In- und Ausland zahlt die Versicherung ohne gültigen TÜV nicht. Oder ist es doch ganz anders?
Eine intensive Beschäftigung mit dem Thema zeigt, dass es sehr wohl Regelungen gibt, die Grauzone gar nicht so groß ist wie in der Szene häufig angenommen wird – rechtskonforme Lösungen aber mitunter einige Unannehmlichkeiten mit sich bringen. Wer bislang glaubte, seinen 7,5-Tonner auf einem Tieflader von der Grenze zur nächsten Prüfstelle chauffieren zu müssen, der kann jedenfalls erst einmal aufatmen.
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