Die Nachbarländer Deutschland und die Schweiz haben sich auf einen neuen Polizeivertrag geeinigt, der die polizeiliche und justiziable Zusammenarbeit der beiden Länder vorsieht. Während Bußgelder länderübergreifend bisher nur in EU-Ländern vollstreckt werden konnten, werden Verkehrsverstöße deutscher Staatsbürger in der Schweiz (und umgekehrt) ab dem 1. Mai länderübergreifend geahndet, sofern diese mindestens 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken betragen. In der Schweiz verhängte Fahrverbote hingegen gelten nur dort und nicht in Deutschland. Während Geldbußen fortan zu zahlen sind, werden die Verkehrsverstöße in der Schweiz nicht zusätzlich mit Punkten in Flensburg geahndet. Wie bei Bußgeldern aus anderen EU-Ländern ist das Bundesamt für Justiz in Bonn für die Einziehung der Strafen aus der Schweiz zuständig.
Wer in der Schweiz mit zu hohen Geschwindigkeiten erfasst wird, muss mit Geldstrafen rechnen, die deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Wer 20 km/h zu schnell fährt, zahlt Bußgelder in Höhe von mindestens 190 Euro; eine Überschreitung des Tempolimits um 80 km/h auf Autobahnen oder um mehr als 40 km/h in 30er-Zonen kann gar zu einem Jahr Haft führen. Die Neuregelung erlaubt es der Schweiz, nun auch bisher nicht bezahlte Bußgelder einzutreiben. Eine Ordnungswidrigkeit verjährt nach drei Jahren.
Um gegebenenfalls kostspielige Mahn- und Zusatzgebühren zu vermeiden, rät der ADAC (Transit-)Reisenden in der Schweiz, verhängte Bußgelder ernst zu nehmen und diese nicht zu ignorieren.