ON TOUR. OFF ROAD: REISEN. AUTOS. TECHNIK.

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Sondergepäck – Reisen mit Betäubungsmitteln

Wer mit Betäubungsmitteln verreist, muss eine passende Bescheinigung mit sich führen

Chronisch starke Schmerzen können im Alltag ganz schön einschränken, sie können regelrecht zur Qual werden. In solchen Fällen steht irgendwann meist der Gang zum Arzt an, und je nach Ausprägung der Beschwerden kann es sein, dass Betroffene bestimmte Betäubungsmittel verschrieben bekommen. Die verschreibungspflichtigen Medikamente kommen jedoch nicht nur bei chronischen Schmerzen, sondern auch bei Angst- und psychiatrischen Störungen sowie nach Operationen zum Einsatz. Da sie als Substanzen mit hohem Sucht- und Missbrauchspotential gelten und daher ausschließlich medizinisch sinnvoll verwendet werden sollen, ist ihr Einsatz vom Staat stark reguliert und kontrolliert und im Betäubungsmittel­gesetz (BtMG) genau definiert.

Was man sich vielleicht trotz der Schmerzen nicht nehmen lassen will, ist das Reisen. Aber darf man Betäubungsmittel einfach so mitnehmen, wenn man darauf angewiesen ist? Fest steht: Aus Deutschland darf man eine so große Menge ausführen, wie sie für die Dauer der Reise für den eigenen Gebrauch angemessen ist. Wie jedoch sieht es aus, wenn man ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in andere Länder einführen möchte? Geht das und, wenn ja, für welchen Zeitraum?

 

Reisen im Schengenraum

Tritt man seine Reise in Staaten des Schengener Abkommens an, darf man ärztlich verschriebene Betäubungsmittel für eine Dauer von 30 Tagen mitführen. Eine Voraussetzung hierfür ist eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens, die der behandelnde Arzt zuvor ausfüllen muss. Die zweite Voraussetzung ist, dass diese Bescheinigung vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt wird. Nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist diese Bescheinigung auf eine Gültigkeit von 30 Tagen begrenzt. Jedes Betäubungsmittel erfordert eine eigene Bescheinigung.

 

Reisen in die weite Welt

Die Regularien in Ländern außerhalb des Schengener Abkommens sind nicht einheitlich. Für eine Reise in ein anderes Land rät das BfArM dazu, sich an den Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu halten. „Danach sollte sich der Patient vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält”, klärt das Bundesinstitut  auf. Genauso wie bei Reisen in Staaten des Schengener Abkommens muss diese Bescheinigung ebenfalls von einer Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden. Die zuständigen Behörden gibt das BfArM für jedes Bundesland auf seiner Website an.

Darf man ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in andere Länder einführen?

Das INCB rät generell dazu, Betäubungsmittel für maximal 30 Tage mit sich zu führen, allerdings gibt es hier von Land zu Land Unterschiede. Denn laut des BfArM verlangen manche Länder zusätzlich Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar komplett. Empfehlenswert ist es daher generell, sich vorab zu informieren, ob und für welche Dauer man das Narkosemittel ins Ausland einführen darf. Hier kann die entsprechende Botschaft weiterhelfen. Die Kontaktdaten der Vertretungen der Staaten führt das Auswärtige Amt auf seiner Website auf.

In Bosnien & Herzegowina ist es beispielsweise laut des Ministeriums für Bürgerangelegenheiten lediglich erlaubt, Medikamente mit psychotropen Substanzen für den persönlichen Gebrauch für maximal sieben Tage mit sich zu führen. Psychotrope Substanzen sind Wirkstoffe, die die Psyche beeinflussen; zu ihnen gehören Psychopharmaka. In Ausnahmefällen darf man Medikamente für höchstens 15 Tage mit sich führen. Das trifft beispielsweise zu, wenn sich die Person in der Endphase einer bösartigen Erkrankung befindet und damit deren Symptome behandelt. Sobald man die Staatsgrenze erreicht, muss man dem Zollbeamten den Namen und die Menge der Medikamente mitteilen und  dies mit dem medizinischen Nachweis des Arztes belegen.

 

Einfuhr verboten – was nun?

Ist die Einfuhr eines bestimmten Medikaments in das Zielland nicht erlaubt, sollte man sich vorab darüber informieren, ob es dort das Narkosemittel oder ein äquivalentes Produkt gibt und ob es von einem dort ansässigen Arzt verschrieben werden kann. Gleiches gilt, wenn man sich in dem Land für längere Zeit aufhalten möchte und einen Nachschub des Arzneimittels benötigt. Sollte es nicht möglich sein, dieses im Reiseland zu bekommen, ist eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhr­genehmigung erlaubt. Die Genehmigung muss beim BfArM beantragt werden. Das Verfahren ist allerdings sehr umfangreich und wird daher nur in sehr seltenen Fällen angewandt.

 

Aufbewahrung

Wer im Besitz von Morphinen, Amphetaminen und Co. ist, muss diese nach Paragraph 15 des Betäubungsmittelgesetzes von anderen Arzneimitteln gesondert aufbewahren und gegen Unbefugte sichern. Die meisten verschreibungspflichtigen Betäubungsmittel müssen nicht kühl gelagert werden. Das erspart Reisenden  mit Campern einige Umstände, da sie so keinen wertvollen Platz in der Kühlbox verbrauchen. Eine Ausnahme stellt das Medikament Sativex dar. Das Spray enthält Extrakte aus Hanfblättern und -blüten und wird eingesetzt, um die Symptome bei Multipler Sklerose zu lindern. Es muss im Kühlschrank bei zwei bis acht Grad gelagert werden, da es sonst instabil wird und seine Wirksamkeit verlieren könnte.

 

Transport im Flugzeug

Ist das Fahrzeug bereits auf dem Seeweg in Richtung Reiseziel unterwegs, und es wird Zeit, ihm per Flugzeug zu folgen, gehört das Betäubungsmittel ins Hand­gepäck. Beiliegen sollte unbedingt die mehrsprachige, beglaubtige Bescheinigung des Arztes – sonst kann der Zoll die Medikamente abnehmen. Die Arzneien in den Koffer zu packen, ist ebenfalls riskant: Kommt das Gepäck abhanden, sind auch die Medikamente weg. 

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