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Mehr Kontrolle: EU will jährliche TÜV-Pflicht für alte Fahrzeuge

Die EU will Altfahrzeuge aus dem Verkehr ziehen und fordert mehr Kontrolluntersuchungen
EU fordert mehr Kontrolle bei Altfahrzeugen Foto© Martin-Sebastian Kreplin
EU fordert mehr Kontrolle bei Altfahrzeugen Foto© Martin-Sebastian Kreplin

Unsichere Fahrzeuge, die das Leben von Menschen gefährden, sowie laute und stark umweltverschmutzende Fahrzeuge sollen von Europas Straßen verbannt werden. Im Rahmen einer Strategie für nachhaltige und innovative Mobilität strebt die Europäische Kommission an, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 möglichst auf null zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen und Abgasemissionen zu senken, soll die Kreislaufwirtschaft von Altfahrzeugen besser nachvollzogen und irreparable, alte Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden.

Ziel: Weniger Emissionen und weniger Unfälle

Die vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten unter anderem neue Emissionsprüfungen mittels Methoden zur Messung von ultrafeinen Partikeln und zur Bestimmung der Konzentration von Stickoxiden (NOx), die Erfassung von Kilometerständen in Datenbanken, um Betrugsfällen vorzubeugen, oder auch Digitalisierungsstrategien wie die Ausstellung elektronischer Zulassungen und Bescheinigungen. Besonders umstritten: die Einführung jährlicher Untersuchungen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind. Bislang ist in Deutschland die Hauptuntersuchung (HU) für gebrauchte Fahrzeuge nur alle zwei Jahre fällig.

Mehr Kontrolle auch beim Verkauf von Gebrauchtwagen

Bei jedem Besitzerwechsel soll künftig nachgewiesen werden, dass es sich nicht um ein „End-of-Life Vehicle“ (ELV) bzw. Altauto handelt. Beim Verkauf muss dazu dann die entsprechende Dokumentation in Form einer gültigen HU oder eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden. Ein Fahrzeug gilt beispielsweise dann als ELV, wenn es irreparable Schäden aufweist und nicht mehr straßentauglich ist. Für Privatverkäufer soll es hingegen Ausnahmen von dieser Regelung geben – solange der Verkauf nicht online erfolgt. Da Tausende Privatverkäufer jedoch vornehmlich Online-Plattformen für ihren Fahrzeugverkauf nutzen, ist fraglich, ob auch für diese Personen ein Verkauf ohne gültige HU oder Gutachten möglich wäre. Auf Nachfrage des explorer bei der Europäischen Kommission hieß es, dass in der überwiegenden Mehrheit der Fälle die privaten Eigentümer online zueinander finden würden, sich dann aber in der Regel persönlich träfen, um das Fahrzeug zu überprüfen und den Verkauf abzuschließen.

Mit den geplanten Änderungen sollen in den kommenden 25 Jahren rund 7.000 Menschenleben gerettet und rund 65.000 Personen vor Verletzungen bewahrt werden. Der deutsche Bundesrat begrüßte in seiner Sitzung vom 11. Juli 2025 größtenteils die Vorschläge, lehnte jedoch die jährliche HU-Pflicht für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab dem zehnten Jahr nach Erstzulassung ab. Auch im Hinblick auf die nun jährlich geforderte Abgasuntersuchung bat der Rat die Bundesregierung um Einhalt und reagierte mit Einwänden gegen neue Prüf- und Messmethoden für NOx.