Die „Grüne Karte“ ist nun weiß

Der Vorteil des Farbwechsels: Die Versicherungskarte kann zu Hause ausgedruckt werden

Grüne Katze
Creative Commons / Scoops

Bei der Einreise unter anderem nach Russland, in die Türkei oder Bosnien & Herzegowina, muss die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mit an Bord sein. Bekannt ist sie aufgrund ihrer Farbe unter dem deutlich simpleren Namen „Grüne Karte“. Nur mit dieser Karte erkennen einige Länder die Kfz-Haftpflichtversicherung aus dem jeweiligen Heimatland ihrer Besucher an. Mit dem 1. Juli 2020 verlor die Karte ihre Farbe und ist nun weiß – doch ihr etablierter Name „Grüne Karte“ bleibt.

Warum der Farbwechsel?

Der Farbwechsel soll einen entscheidenden Vorteil für den Versicherten mit sich bringen. Die Karte lässt sich künftig zu Hause ausdrucken – das ist auf weißem Papier natürlich einfacher umsetzbar. Nach wie vor stellt die Versicherung die „Grüne Karte“ aus. Bisher konnten sich die Kunden die Karte entweder dort abholen oder sich per Post zuschicken lassen. Nun dürfen die Versicherer die Karte als PDF versenden. Es reicht allerdings nicht, die Karte im Ausland auf dem Handy vorzuzeigen – sie muss als Papier-Ausdruck mitgeführt werden.

Wann benötigt man die „Grüne Karte“?

Das Abkommen der grünen Versicherungskarte gilt in den Mitgliedstaaten der EU sowie einigen weiteren Ländern innerhalb und außerhalb Europas. Vor der Reise in Nicht-EU-Länder sollte man kontrollieren, ob das Reiseziel auf der Karte eingeschlossen ist – ansonsten muss man dafür eine gesonderte Versicherung abschließen. Nicht alle Länder erfordern, dass die Karte bei der Einreise vorgezeigt wird. Doch wer sie stets dabei hat, ist auf der sicheren Seite – vor allem, wenn es zu einem Unfall kommt.

Mehr zum Thema Kfz-Versicherungsschutz weltweit erfahren Sie in der EXPLORER Ausgabe 01-2017 (oder als PDF zum Download). Weitere Informationen zur Kasko-Versicherung lesen Sie in der Ausgabe 03-2020.

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