Wer nach Georgien reisen möchte, benötigt seit dem 1. Juni 2024 eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfallversicherung. In der Neuerung der georgischen Einreisebestimmungen ist festgelegt, dass die Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein muss. Zudem legen die Behörden eine Mindestversicherungssumme von 30.000 Euro fest. Diese neue Regelung gilt für alle Reisenden, egal welcher Nationalität sie angehören.
Anmerkung der Redaktion: Auf Nachfrage bei der konsularischen Vertretung von Georgien ergab sich, dass das Gesetz inzwischen annulliert wurde. „Sie können mit Ihrem Reisepass ohne Visum und Pflicht des Besitzes einer Reiseschutzversicherung nach Georgien reisen“, heißt es weiter.
Nach wie vor benötigen Reisende aus Deutschland für einen Aufenthalt von bis zu 360 Tagen kein Visum. Für die Einreise nach Georgien genügen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Da es bei der Einreise auf dem Landweg gelegentlich Probleme bei der Akzeptanz des Personalausweises gab, empfiehlt das Auswärtige Amt jedoch, sicherheitshalber einen gültigen Reisepass mitzuführen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Für Fahrzeuge, die sich länger als 90 Tage im Land befinden, ist eine Ummeldung erforderlich. Alternativ kann der Halter einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Wird die Frist überschritten, hat dies Geldbußen zur Folge.
Im März 2018 hatte Georgien bereits eine Haftpflichtversicherungspflicht eingeführt. Diese ist vorgeschrieben, selbst wenn eine deutsche Kfz-Versicherung besteht.
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