Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Touristen, die nach Georgien einreisen möchten, eine Kranken- und Unfallversicherung für den gesamten Aufenthalt nachweisen können. Diese muss mindestens 30.000 GEL (etwa 10.000 Euro) abdecken. Reisende müssen eine entsprechende Bestätigung ihrer Versicherungsgesellschaft in englischer oder georgischer Sprache vorlegen, entweder gedruckt oder elektronisch.
Gesetz neu aufgelegt
Ausgenommen von dem Gesetz sind unter anderem Personen, die „ein diplomatisches oder spezielles Visum oder auch einen diplomatischen, offiziellen, Dienst- oder speziellen Pass besitzen“, informiert die Honorarkonsularische Vertretung von Georgien.
Das Gesetz zur Versicherung war schon einmal in Planung. Im Juni 2024 informierte der explorer bereits über genau diese Vorgaben. Das Gesetz wurde zu damals jedoch annulliert, hieß es seitens des Konsulats.
Allgemeine Einreisebestimmungen
Für die Einreise nach Georgien benötigen deutsche Staatsangehörige außer der Versicherung einen Reisepass, der mindestens bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig ist. Erst bei einem Aufenthalt ab 360 Tagen brauchen sie zusätzlich ein Visum. Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Wer mit dem eigenen Fahrzeug einreist, kann dies jedoch nur für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen tun. „Kann diese Frist nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des Kfz erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden“, informiert das Auswärtige Amt.