Mit Gültigkeits-Befristungen will die Bundesregierung Führerscheinfälschungen vorbeugen. Führerscheine sollen zukünftig nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch maximal 15 Jahre gültig sein. Nach Ablauf der Frist müssen sie erneuert werden. Nach wie vor befinden sich jedoch noch Tausende unbefristete Führerscheine im Umlauf.
Bis spätestens 2033 sollen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, aus dem Verkehr gezogen und in EU-Führerscheine umgetauscht werden. Um die Behörden zu entlasten, erfolgt die Umtauschpflicht in Wellen.
Bis zum 19. Januar 2026 sind nun alle Personen, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, verpflichtet, ihren Führerschein in einen befristeten EU-Karten-Führerschein umzutauschen. Der Umtausch erfolgt unkompliziert bei der zuständigen Behörde des Wohnortes. Eine erneute Führerscheinprüfung oder die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses ist nicht erforderlich.
Bußgeld bei Überschreiten der Frist
Der Führerschein-Umtausch ist unkompliziert, aber kostenpflichtig. Für den Tausch wird der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Passfoto, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass sowie eine Gebühr von etwa 25 Euro verlangt. Wessen Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, sollte die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2026 einhalten. Wer den Termin verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro.
Weitere Infos zum Führerscheintausch gibt das Bundesministerium für Verkehr: www.bmv.de
Führerschein-Reform: Höhere Gewichtsklasse ohne Prüfung
Die EU-Führerschein-Reform ist beschlossene Sache. Um europaweit die Straßen sicherer zu machen und Verkehrsunfällen vorzubeugen, hat das Europaparlament neue Regeln beschlossen. Ein Novum, was viele Fahrer von Reisemobilen freuen dürfte: Zukünftig soll der normale Pkw-Führerschein ausreichen, um Fahrzeuge von bis zu 4,25 Tonnen zu fahren. Schon 2028 könnte es soweit sein. Allerdings unter Auflagen. Wer mit einem Pkw-Führerschein ein Reisemobil mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht fahren will, muss mindestens zwei Jahre Fahrpraxis vorweisen, sowie eine zusätzliche Schulung oder Prüfung bestehen.