Seit der russischen Invasion in die Ukraine 2022 hat die Europäische Union immer wieder Sanktionen gegen den Aggressor verhängt, um Russland zum Einlenken zu bewegen. Seit dem 23. Oktober ist nun das 19. Sanktionspaket in Kraft und schränkt erstmalig massiv Reisedienstleistungen ein. Die Verbote haben auch Konsequenzen für europäische Tourenanbieter, Airlines, Reisebüros, Autovermieter und Reiseveranstalter: Seit dem Beschluss der Sanktionen ist es Firmen in EU-Ländern untersagt, Reisedienstleistungen nach Russland zu verkaufen oder zu vermitteln.
In Artikel 5n Abs. 2 der Verordnung heißt es konkret:
„Es ist verboten, Dienste zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen.“
Was unter „touristischen Aktivitäten“ zu verstehen ist, wird in Artikel 1 zj) der Verordnung definiert:
i) Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern, einschließlich von Reisebüros und
Reiseveranstaltern erbrachter Dienstleistungen für Personenbeförderung und ähnlicher
Dienstleistungen; Reiseauskunfts-, Reisplanungs- und Reiseberatungsleistungen; Dienstleistungen
im Zusammenhang mit der Organisation von Reisen der Unterbringung und der Beförderung von
Personen und Gepäck; Fähr- bzw. Flugscheinausstellungsdienste;
ii) Dienstleistungen von Fremdenführern;
iii) Werbedienstleistungen im Zusammenhang mit den unter Ziffern i und ii genannten
Dienstleistungen.“
„Anbieter und Vermittler von touristischen Dienstleistungen müssen beachten, dass diese Art der Erbringung von Dienstleistungen durch das neue Sanktionspaket verboten ist. Sollte sich ein Unternehmen nicht an das Embargo halten, können Sanktionen gegen es verhängt werden.“, erklärt Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband (DRV) gegenüber dem explorer.
Eigenanreise weiter erlaubt
Wer eigenständig in die Russische Föderation einreisen möchte, darf dies, muss jedoch mit deutlich mehr Aufwand rechnen. Finnland etwa hat den Grenzübergang nach Russland geschlossen. Eine Einreise über die Georgisch-Russische Grenze wird als illegal betrachtet. Bestimmte Gebiete sind nur mit Genehmigung zu befahren. Zudem rät das Auswärtige Amt ausdrücklich von Reisen in die Russische Föderation ab und warnt vor willkürlichen Festnahmen.
Die ausführlichen Sicherheitsmaßnahmen des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.
Einen Überblick über das 19. Sanktionspaket der EU gibt die Webseite der Europäischen Kommission.