Campingverbote in Europa

Campingverbote in Europa

In vielen Ländern Europas ist das Übernachten abseits von Campingplätzen untersagt. Welches Recht wo gilt, das lesen Sie in Ausgabe 2019-06, hier finden sie ergänzende Hintergrund-Infos

Bosnien und Herzegowina

Das Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina teilt mit: “das Campen außerhalb eines Campingplatzes ist verboten.”

Dänemark

Das dänische Fremdenverkehrsamt teilt mit: “Camping außerhalb der Campingplätze ist in Dänemark nicht erlaubt, auch nicht in den Dünen an der dänischen Küste. Langzeitparkplätze für Campingfahrzeuge gibt es nur auf speziell eingerichteten Plätzen. Kürzere Aufenthälte (z. B. Pausen) auf Parkplätzen, Raststätten u. Ä. sind überall im Land erlaubt.”

Irland

Tourism Ireland teilt mit: “Wildes Campen in Irland, sei es mit dem Zelt oder mit dem Wohnmobil, ist offiziell verboten. An vielen Stellen ist dies durch entsprechende Schilder gekennzeichnet (“Temporary Dwelling Prohibited” oder “No Overnight Parking”). Hier wird häufig kontrolliert und wer sich erwischen lässt, wird zur Kasse gebeten oder kommt – mit etwas Glück – mit einer Verwarnung davon. Gleiches gilt für landwirtschaftlich genutztes Gelände, beispielsweise Weiden und Ackerflächen. In Bezug auf die Wildcampingstrafe gibt es keinen bestimmten Beitrag. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass sich die meisten Einwohner Irlands von Camping-Urlaubern nicht gestört fühlen. Auf Privatgelände ist das Wildcampen in Irland erlaubt, solange der Besitzer ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn man jedoch in der Nähe einer Straße beim Wildcampen erwischt wird, kann man sie verhaften und wird streng gewarnt, weil sie gegen die Verkehrssicherheitsvorschriften verstoßen.”

Island

Die isländische Touristeninformation teilt mit: “Camping outside of a designated campsite with a camper van is illegal”

Kroatien

Die kroatische Zentrale für Tourismus teilt mit: “In Kroatien ist es nicht erlaubt auf freien Flächen außerhalb eines Campingplatzes zu campen. Wildes Campen wird bestraft. Das Campen ist nur innerhalb eines Campingplatzes oder auf Parkplätzen für Camper und Campinganhänger erlaubt. Das Campen mit einem Wohnmobil ist nur innerhalb eines registrierten Campingplatzes erlaubt. Die meisten Camps besitzen einen Camperservice (Wasser und Strom). Einige Campingplätze haben einen besonderen Teil vor der Rampe, der speziell für Kurzaufenthalte vorgesehen ist.

Liechtenstein

Die Bereichsleiterin Tourismus des Fürstentums teilt mit: “Wildes Campieren ist in Natur- und Landschaftsschutzgebieten beziehungsweise im Wald verboten. Das fällt unter ‹Waldschädigende Nutzung› nach Artikel 15 des Waldgesetzes. Überall sonst auf freien Wiesenflächen ist es möglich, vorausgesetzt der Grundeigentümer stimmt zu. Offenes Feuer im freien Gelände ausserhalb von definierten Feuerstellen ist ebenfalls verboten. Für Campingfahrzeuge gilt: Das Fahrzeug muss eine gültige Verkehrszulassung besitzen und kann somit auf öffentlich ausgeschilderten Parkplätzen nach Massgabe der maximal zulässigen Parkdauer parken. Die Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein sind mit ihren öffentlichen Parkplätzen sehr grosszügig im Umgang mit den Wohn- und Campingmobilen, sofern diese keine Verschmutzung verursachen.”

Luxemburg

Gemäß des Landesverkehrsamtes Luxemburg ist das Campen außerhalb eines Campingplatzes verboten

Montenegro

Die Botschaft von Montenegro zitiert aus dem relevanten Gesetzestext: „Provision of Camping Services”

Article 105
(1) Camping means the temporary stay of tourists in camps which are located on a site which is designated for such a purpose by the spatial planning documents and by the programme for the temporary facilities.
(2)The provision of camping services and camping outside the campsite referred to in paragraph 1 of this Article shall be prohibited“.

Article 127
1) A fine between €2,000 and €20,000 shall be imposed on a legal entity for a misdemeanour, if:
(24) It provides camping services outside the camping site referred to in Article 105 paragraph 1 of this Law (Article 105 paragraph 2);
(25) It fails to ensure a minimum of 70% of the overall camp capacity for the temporary parking of trailers, mobile homes or other camping equipment owned by the guest (Article 105 paragraph 10);
26) It provides hospitality services in camps which does not comply with prescribed minimum technical conditions and without having a permit to provide camping services (Article 105 paragraph 4).

Article 130
A natural person shall be fined between €200 and €2,000 for committing a misdemeanour, if:
he camps outside of the camping land referred to in Article 105 paragraph 1 of this Law (Article 105 paragraph 2).

Norwegen

Das norwegische Fremdenverkehrsamt Innovation Norway teilt mit: “Generell kann man überall mit dem Camper stehen, sehen Sie z.B. hier:https://www.visitnorway.de/reiseplanung/reisetipps/jedermannsrecht/ und hier https://www.miljodirektoratet.no/globalassets/publikasjoner/m87/m87.pdf (Miljødirektoratet = Umweltbehörde). Allerdings können einzelne Gemeinden Ausnahmen anordnen, das ist dann ausgeschildert.

Österreich

Der Urlaubsservice des Fremdenverkehrsamtes Österreich erklärt: “Nur wenn der Stopp zwingen nötig ist (z. B. aufgrund einer Krankheit), können Sie an einer beliebigen Stelle anhalten, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. Andernfalls ist dies verboten. Die Strafen für Verstöße betragen 726 – 2180 €. Gesetzlich ist die rechtliche Situation beim Camping in Österreich leider etwas kompliziert und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier finden Sie nacheinander die wichtigsten Details. Eine allgemeine Regel für ganz Österreich: Camping ist im Wald verboten!

Für das Campen in alpiner Umgebung (oberhalb der Baumgrenze) gelten für die verschiedenen Bundesländer folgende Regeln:
– Kärnten: Camping außerhalb von Campingplätzen ist strengstens verboten!
– Oberösterreich: Das Campen in Zelten ist oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Almen gestattet
– Tirol: Camping außerhalb von Campingplätzen ist strengstens verboten!
– Salzburg: Das Campen in Zelten oberhalb der Baumgrenze und außerhalb der Almen ist nicht verboten. Für Gruppen ist es jedoch empfehlenswert, sich an die örtlichen Behörden und Naturschutzbehörden zu wenden, wenn die Tour als akzeptabel erachtet wird
– Steiermark: Das Campen in Zelten ist oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Almen gestattet
– Vorarlberg: Camping in Zelten ist generell oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Almen erlaubt, die Behörden der verschiedenen Gemeinden können jedoch weiterhin eigene Regeln erlassen und verbieten, dass Nationalparks und andere Naturschutzgebiete möglicherweise strengere Campingvorschriften haben.

Polen

Das polnische Fremdenverkehrsamt teilt mit, dass Campen in einem Wohnmobil gestattet ist, da es kein Gesetzt gäbe, welches es ausdrücklich verbietet. Regionale Verbote sind zu berücksichtigen.

Portugal

Das portugiesische Fremdenverkehrsamt Visit Portugal erklärt: “Es ist unerlässlich, dass Sie die an jedem Ort gültigen Regeln erfüllen und nicht in ungesetzlichen, nicht genehmigten Gebieten oder auf informellen Parkplätzen verweilen, wo Sie nicht über Bedingungen des Komforts und der Sicherheit verfügen und der Bestrafung durch die Behörden unterliegen. Um Sie auf Ihrer Durchreise zu unterstützen, gibt es Service-Bereiche für Wohnmobile über das ganze Land verteilt, die mit Übernachtungszonen ausgerüstet sind (höchstens 72 Stunden) und Service Stellen mit einer oder mehreren Quellen von Trinkwasser sowie Orte für die Entsorgung von Abwasser und chemischen Toiletten sowie von festen Abfällen. An diesen Stellen können Sie auch elektrische Energie für das Aufladen der Batterien der Wohnmobile entnehmen.”

Rumänien

Nach Auskunft der rumänischen Botschaft in Berlin ist das Campen in einem Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen erlaubt, jedoch nur außerhalb von Nationalparks.

Schweden

Das schwedische Fremdenverkehrsamt Visit Sweden bestätigte auf Nachfrage, dass das Jedermannsrecht auch für Wohnmobile gültig ist.

Serbien

Nach Auskunft der serbischen Botschaft ist Camping ausschließlich innerhalb der Campingplätze erlaubt. Weiter erklärt der Gesandte: “Ein Privatbesitzer darf einem Camper erlauben, auf seinem Privatbesitz zu campen, also sein Wohnmobil anzustellen und zu übernachten. Es gibt keine Strafe, sowohl für den Grundbesitzer als auch für den Camper. Wenn es aber fünf oder mehr Wohnmobile zum selben Zeitpunkt sind, könnte der Privatbesitzer wegen eines illegalen Campingplatzes bestraft werden. Ein Wohnmobil kann außerhalb eines Campingplatzes abgestellt werden, um zu übernachten, es ist aber durchaus möglich bestraft zu werden, wenn es ein paar Nächte dauert. Aus Sicherheitsgründern wird empfohlen, am Campingplatz zu übernachten. Es gibt keine konkreten Strafen, sondern fußen auf vergleichbaren Gesetzverletzungen – z.B. längeres Parken eines Wohnmobils auf einem Parkplatz, der nicht zum Camping vorgesehen ist oder Parken auf einem Parkplatz länger als ein Tag, da Parkgebühren meistens auf Tagesbasis bestimmt sind.
Mehr Informationen können Sie auf Internetseite www.camping.rs finden.”

Spanien

Das spanische Fremdenverkehrsamt teilt mit: “Die Gesetze und Normen fürs Campen in Spanien werden von der jeweilige Autonome Gemeinschaf (Comunidad Autónoma) erlassen. Letztendlich erteilen die Gemeinden Genehmigungen fürs Campen außerhalb von den dafür vorgesehenen Plätzen. Generell ist das wilde (freie) Zelten oder Campen in ganz Spanien verboten! An der spanischen Küste, den Balearen, Kanaren so wie in touristischen Gebieten wird dieses Verbot strikt durchgesetzt. Zuwiderhandlungen werden von der „Guardia Civil“ (Landspolizei) mit hohen Bußgeldern bestraft. Die Bußgelder erhöhen sich beim wildzelten in Naturparks und Naturschutzgebieten, wo zusätzliche Umweltschutzmaßnahmen gelten. Es gibt mancherorts, vor allem in Landesinneren und in ländlichen Gebieten, die sogenannten „Zonas de acampada“ (Kampierbereiche), wo man mit der entsprechenden Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen zelten darf. Diese Genehmigung wird von Eigentümer, bzw. von der zuständigen Behörde oder Verwaltung vor Ort erteilt. Ein wesentlicher Grund für die strenge Einhaltung des Verbots ist die dauerhafte Trockenheit die im ganzen Land über viele Monate hinweg herrscht, und die resultierende akute Brandgefahr.

Türkei

Die türkische Botschaft teilt mit: “Das Campen in einem Wohnmobil außerhalb von Campingplätzen ist gestattet, in Nationalparks ist es jedoch verboten.”

EXPLORER - Ausgabe 2019-06
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