Brexit: Versorgungsengpässe für englische Patienten?

Am 31. Oktober 2019 könnte es soweit sein: der Brexit wird Realität. Was ändert sich in Punkto Ersatzteilbeschaffung für Land Rover? Ein Überblick
Brexit Land Rover Versorgungsengpass

Am 31. Oktober 2019 könnte es so weit sein und der Brexit Realität werden. Was ändert sich in puncto Ersatzteilbeschaffung für Land Rover? Ein Überblick

(ce) Kaum ein anderes Thema hat seit Beginn dieses Jahres so sehr die Medien dominiert und die Nerven der Bürger strapaziert wie das Chaos um den Brexit. Nach derzeitigem Stand könnte er Ende Oktober Realität werden – mit unmittelbaren Folgen für die Allradszene. Zumindest, wenn man ein englisches Allradfahrzeug fährt. Der Land Rover Defender und auch alle anderen Modelle aus dem Hause Land Rover erfreuen sich ungebrochener Popularität. Obwohl die Produktion des Kult-Klassikers von der Insel längst eingestellt wurde, ist die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen groß wie nie, die Preise für gute Gebrauchte steigen beständig. Auch Restaurationen von älteren Landys sind recht preisgünstig durchführbar, die Auswahl und das Angebot an neuen Ersatzteilen ist immens, die Preise sind vergleichsweise gering. Mit dem drohenden Brexit ändert sich die Lage nicht nur für die Besitzer solcher Fahrzeuge, auch für Händler ziehen schwierigere Zeiten auf.

Händler erstaunlich entspannt

Vermutlich dem schon lange andauernden Hin und Her geschuldet, sind die Firmen unisono zu einer überraschend gelassenen Sichtweise der Dinge übergegangen. Von Panik oder Hamsterkäufen keine Spur, schließlich ist noch immer nicht wirklich absehbar, was kommt – so jedenfalls das Fazit im Gespräch mit einigen Ausrüstern in Deutschland, die sich auf den Vertrieb von Ersatzteilen und Zubehör für Defender und Co. spezialisiert haben. “Unser Lager ist gut gefüllt, aber nicht deutlich mehr als sonst. Wir bleiben erst einmal ruhig und reagieren wenn es nötig wird“, beschreibt Vincent Splittgerber vom Landy Point die derzeitige Lage. Andere schauen sich bei geeigneten Ersatzteilgruppen, beispielsweise Filtern, Bremsenteilen oder Fahrwerkskomponenten, nach Lieferanten innerhalb der EU um, auch Stephan Dennig von 4ward4x4 geht diesen Weg. Andere wiederum setzen verstärkt auf den Bezug von Original-Ersatzteilen von Land Rover selbst. In den Erwartungen für die Zeit nach dem Brexit sind sich jedenfalls alle einig: der Bezug der Teile wird aufwendiger, er wird länger dauern und: die Preise werden steigen – mancher Distributor schaut sich schon nach Logistikzentren um, die die Zollabwicklung durchführen können.

Für Privatleute wird es teurer und bürokratischer

Zolltechnisch spielte es für den Endkunden bisher keine Rolle, ob er Ersatzteile in Deutschland oder direkt in England orderte. Nach erfolgter Bestellung fielen lediglich höhere Versandkosten an und der Versand dauerte geringfügig länger. Besondere Formalitäten gab es bisher keine. Ein Beispiel:

Bei einer Order in England mit einem Warenwert von 1.500 Euro und Versandkosten von 50 Euro kamen für einen privaten Kunden bisher lediglich 20 Prozent britische Mehrwertsteuer hinzu. Diese konnte er sich, gegen Bezahlung der deutschen Mehrwertsteuer, erstatten lassen, um ein weiteres Prozent zu sparen. Somit bezahlte er 1.844,50 Euro für seine Ersatzteillieferung. Würde Großbritannien nach dem Brexit als Drittland eingestuft, sähe das dann anders aus: nach Entrichtung von 20,5 Prozent Einfuhrumsatzsteuer und weiteren (durchschnittlich) 4,5 Prozent Einfuhrzoll auf den Warenwert, wären insgesamt 1.927,50 Euro fällig – nicht berücksichtigt sind hierbei der hohe bürokratische Aufwand und die zu erwartenden steigenden Versandkosten.

Zoll informiert über mögliche Szenarien

Laut dem deutschen Zoll wird sich die Abfertigung für Importe aus Großbritannien nach dem Brexit ändern – und zwar unabhängig davon, ob es einen ungeregelten Ausstieg oder einen mit Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Inselstaat geben wird.

Auf ihrer Homepage informiert die Behörde über anstehende Anpassungen bei Im- und Exporten zwischen dem Land und dem Staatenbund. Selbst im Falle eines Freihandelsabkommens müssen Warenlieferungen zukünftig durch den Zoll abgefertigt werden. Sollte es dabei bleiben, dass es keine Einigung zwischen der EU und Großbritannien gibt, dann hat das weitaus schwerwiegendere Konsequenzen. In diesem Fall würde das Austrittsland als so genanntes Drittland betrachtet. Es würde aus zollrechtlicher Sicht keinen Unterschied mehr machen, ob Waren aus China, den USA oder eben aus England importiert würden. Importzölle und umfangreichere Abfertigungsprozedere wären die Folge. Man braucht kaum zu erwähnen, dass damit längere Laufzeiten für Lieferungen und natürlich deutlich höhere Kosten für den Importeur und somit für den Endkunden entstehen.

Mal eben drei Radmuttern in England bestellen – das wird dann wenig sinnvoll sein. Um Waren in die EU einführen zu dürfen, benötigt der Importeur eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification System), durch die er im Zollsystem registriert und identifiziert wird. Diese Nummer ist kostenlos und bedarf nicht viel mehr als eines gewöhnlichen Registrierungsprozesses. Anders sieht das bei der Anmeldung beim deutschen Zollkommunikationssystem ATLAS (Automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem) aus: um hieran erfolgreich teilnehmen zu können, setzt der Zoll sowohl zertifizierte Software als auch Hardware beim Nutzer voraus, ein Aufwand, der nicht mehr kostenfrei ist und den wohl nur Unternehmen nicht scheuen werden. Für Privatleute, die auch nach dem Brexit noch selbst in Großbritannien einkaufen möchten, hält der Zoll eine Ausnahme bereit: über die Homepage des Zolls können durch die sogenannte Internetzollanmeldung auch einmalige oder unregelmäßige Abfertigungen erfolgen.

Auch wenn die Spannung über den Verlauf der Gespräche und schlussendlich den tatsächlichen Brexit steigt: im Moment kann man nicht viel mehr tun, als abwarten und Tee trinken – am besten englischen …

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