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Bei Durchfahrt zahlen? Schweiz plant Transitgebühr

Schweizer Parlament beschließt Einführung einer Durchfahrtsgebühr von Grenze zu Grenze
© Switzerland Tourism / Nico Schaerer
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Bei der Frühjahrssession am 19. März 2026 hat sich das Schweizer Parlament auf die Einführung einer dynamischen Durchfahrtsgebühr geeinigt. Die Abgabe soll für alle Nicht-Schweizer-Fahrzeuge gelten, welche die Schweiz von einem Nachbarstaat – Deutschland, Italien, Frankreich oder Österreich – aus passieren. Ziel der Abgabe ist es, das Verkehrsaufkommen insbesondere auf den viel befahrenen Transitstrecken von Norden nach Süden zu reduzieren. Die Abgabe soll zuzüglich der regulären Maut erhoben werden und dynamisch sein. Das bedeutet: Zu besonders verkehrsintensiven Zeiten – etwa an Feiertagswochenenden und in den Ferienmonaten zwischen Ostern und Oktober – soll die Abgabe höher sein. Die Transitgebühr könnte bei etwa 21 Franken (etwa 23 Euro) in Monaten mit hohem Verkehrsaufkommen liegen. „Die Höhe der Abgabe soll je nach Wochentag, Tageszeit und Verkehrsaufkommen bemessen werden und eine lenkende Wirkung erzielen“, konstatiert der Schweizer Verkehrsminister Albert Rösti.

Vor allem in den Bergregionen, am Gotthard und am San Bernardino, staut es sich in der Urlaubszeit. Verkehrsanalysen zeigen, dass 80 Prozent der Fahrzeuge ein ausländisches Kennzeichen hätten, weshalb ausschließlich Touristen zur Kasse gebeten werden sollen. Im Sinne der Schweizer Bundesverfassung soll die Gebühr ein Instrument sein, die Alpenregion vor Schaden zu schützen und die negativen Folgen des Transitverkehrs für Mensch, Tier, Pflanzen und Lebensräume auf ein nicht schädliches Maß einzudämmen.

Wann die Transitgebühr tatsächlich eingeführt wird und wie hoch sie sein wird, bleibt abzuwarten.