Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen ab dem 19. Juni 2025 alle zwei Jahre zur Gasprüfung. Mit der Neueinführung des Paragraphen 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen beendet der Gesetzgeber die unklaren und mitunter verwirrenden Regelungen der letzten Jahre. Demnach war ein gültiges Gasprüfzertifikat für die Hauptuntersuchung (HU) von Wohnmobilen, nicht aber von Wohnwagen, bis 2019 verpflichtend. 2020 wich die Prüfpflicht aufgrund einer deutschlandweit mangelnden Prüftechnik der freiwilligen Vorführung der Gasanlage. Am 1. April 2022 machte der Gesetzgeber die Gasprüfung schließlich erneut verpflichtend, löste diese jedoch aus der HU und legte kein Prüfintervall fest.
Neue Regelungen ab Juli 2025
Die fortan festgesetzte zweijährige Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung bei anerkannten Sachkundigen, unabhängigen Prüfenden und Prüfinstituten vorzunehmen. Die Gasanlage, inklusive der damit verbundenen Kücheneinrichtungen sowie Heizungs- und Klimaanlagen, wird dabei nach Arbeitsblatt G 607 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Je nach Prüfinstitut beansprucht die Gasprüfung zwischen 20 und 45 Minuten. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro.
Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version wurde fälschlicherweise vermerkt, die Gasdichtigkeitsprüfung sei kein Bestandteil der Pflichtprüfung. Im Rahmen der Gasprüfung nach Arbeitsblatt G 607 wird die gesamte Gasanlage mittels einer Druckpumpe auf ihre Dichtigkeit überprüft.