ADAC schränkt Camper-Pannendienst für Selbstausbauer ein

Eine schon 2018 getroffene Entscheidung wird verstärkt in der Praxis umgesetzt

Panne beim Lkw
Panne beim Lkw

Selbstausbauer aufgepasst: Deutschlands Automobilclub, bislang in der Overlander-Szene für unbürokratische Hilfeleistung auch über Europas Grenzen hinaus bekannt und geschätzt, schränkt seine Unterstützung stark ein und betreut nur noch Fahrzeuge, die auch in den Fahrzeugpapieren als „sonstiges Kfz: Wohnmobil“ geführt werden. Zwar wurde dieser Weg schon im Jahr 2018 beschlossen, erklärt ADAC-Unternehmenssprecher Jürgen Grieving gegenüber dem explorer, in der alltäglichen Arbeit schienen sich Camper mit selbstausgebauten Reisemobilen jedoch bis zuletzt auf kulante „Gelbe Engel“ verlassen zu können. Was ist passiert?

Ein Wohnmobil ist nur ein Wohnmobil, wenn es als Wohnmobil eingetragen ist

Bis zum Jahr 2018 hat der ADAC bei seinen Mitgliedern mit zweierlei Maß gemessen: „In der Basis Mitgliedschaft waren seit jeher die Wohnmobile abgesichert, die in der Zulassungsbescheinigung I auch als solche eingetragen sind. In der Plus-Mitgliedschaft wurden auch Fahrzeuge als Wohnmobile eingestuft, die bestimmte Kriterien zur besonderen Zweckbestimmung (z.B. Koch, Schlaf-, Tisch und Sitzgelegenheiten) erfüllt haben.“ Dies habe man vereinheitlicht, weil „diese Kriterien bei eine Fallannahme kaum zu überprüfen waren“, so Grieving. Schwer vorstellbar, genügt hierfür doch ein einziger Blick, um einen Camper als solchen wahrzunehmen. Auch problematisch: bis zuletzt agierten Mitarbeiter, egal ob live vor Ort, oder in der Auftragsannahme, als würde es die 2018 ohne größere öffentliche Bekanntmachung erfolgte Veränderung nicht geben. Dem widerspricht der Unternehmenssprecher: „Die Kolleginnen und Kollegen in unseren Service-Centern werden über Erweiterungen und Anpassungen der Mitgliedschaftsleistungen entsprechend informiert, um die eingehenden Fälle schnell und kompetent zu bearbeiten.“
Doch was bedeutet das jetzt konkret für Camper mit Fahrzeugen, die nicht als Wohnmobil geführt werden?

Keine Pannenhilfe für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Egal, ob Ihr Camper als historisches Fahrzeug eingetragen ist, als Expeditionsmobil oder als Lkw, deren aufgesattelter Wohnkoffer als Ladung deklariert ist – sobald das Fahrzeug schwerer ist als 3,5 Tonnen, leistet der ADAC keine Pannenhilfe mehr. Auch nicht in der (2019 eingeführten)  Premium-Mitgliedschaft, die Fahrzeug-Kernmaße sind nun für alle drei Typen identisch: 10 Meter Länge, 2,55 Meter Breite und 3,2 Meter Höhe sind nur über den Schutzbrief abgedeckt, wenn die Zulassungsbescheinigung ein Wohnmobil ausweist. Wer das nicht vorweisen kann, muss auf andere Anbieter setzen, im explorer 03-2022 finden Sie dazu einen umfangreicheren Beitrag.

Warum schränkt der ADAC diesen Service ein?

Die Aussage, dass ein Camper bei der Auftragsannahme nicht als solcher überprüft werden kann, erscheint wenig glaubwürdig. Vielmehr kommt die Entscheidung – und die nun verstärkte Durchsetzung zu einer Zeit, wo immer mehr Reisemobile über 3,5 tonnen auf den Straßen unterwegs sind – und darunter auch viele Selbstausbauten. Gleichzeitig erfordert die große Höhe eines Campers nach geeigneten Abschleppfahrzeugen: Bei 3,2 Meter abgesicherter Fahrzeughöhe muss ein Spezialfahrzeug mit maximal 0,8 Meter tiefer Ladekante bereitstehen, alternativ kann das Wohnmobil nur über eine sogenannte Brille nachgeschleppt werden (was bei Allradfahrzeugen zusätzliche Probleme bereitet). Ein herkömmlicher Lkw eines Abschleppdienstes hat in der Regel eine Verladehöhe von 100 bis 120 Zentimetern.

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