Grenzwertig: wenn das Visum abläuft

Visa- und Einreisebestimmungen sind für viele Reisende eine nervenraubende Angelegenheit. Wer das Visum überzieht, bekommt zudem große Probleme. Ein Leitfaden durch das Dickicht und was zu tun ist, wenn das Visum unterwegs abläuft

Visum
Für die Einreise in 61 Länder benötigen deutsche Staatsbürger aktuell ein Visum. Nicht immer muss es in den Pass geklebt werden, oft reicht die elektronische Variante

Ein Stottern, ein Ruck – und plötzlich geht gar nichts mehr. Das Reisemobil hat eine Panne, die nur in einer Werkstatt behoben werden kann. Was für viele Reisende für sich schon eine Herausforderung ist, kann sich in einem Fall zu einem handfesten Problem entwickeln: Dann nämlich, wenn man gerade auf dem Weg zur Grenze ist, das Visum nur noch kurze Zeit gültig bleibt und die Reparatur bedeutet, die für Mensch und Maschine genehmigte Aufenthaltsdauer überschreiten zu müssen. Ein solcher sogenannter Overstay, also das Verbleiben in einem Land nach Ablauf des Visums, kann je nach Situation teuer werden, sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, und sollte daher um jeden Preis vermieden werden.

Glücklich schätzen können sich die Reisenden, die einen deutschen Pass ihr Eigen nennen. Damit stehen ihnen die Grenzen überdurchschnittlich vieler Länder der Welt offen. Der Global Passport Power Index, der regelmäßig die mächtigsten Reisepässe kürt und dazu eine Rangliste erstellt, positioniert den deutschen Pass weltweit auf einem der vordersten Plätze, gemeinsam mit Spanien und Australien. Inhaber können demnach in 103 Länder visafrei einreisen, bei 34 reicht ein Visum on arrival, nur für 61 Staaten muss vor der Einreise ein Visum beantragt werden. Zum Vergleich: Das Schlusslicht der Wertung bildet Afghanistan, dessen Bürger lediglich in vier Länder einreisen können, ohne vorher ein Visum beantragen zu müssen.

Das Visum besser nicht überziehen, es können hohe Strafen drohen.

Was tun, wenn das Visum abläuft?

In diesem Fall haben Reisende grundsätzlich zwei Möglichkeiten: zum einen können sie eine Verlängerung des Visums vor Ort beantragen. Dies ist in den meisten Ländern relativ problemlos bei der Einwanderungsbehörde (Immigration oder Migraciones) gegen eine Gebühr, mit geringer Wartezeit und wenig Aufwand möglich. Jedoch nicht in allen. Es gibt Staaten, die nach Ablauf des Visums die Ausreise verlangen, das ist häufig bei asiatischen Ländern der Fall. Für solche Fälle gehen Reisende auf den sogenannten Visa Run: Sie verlassen das Land kurzzeitig und lassen sich entweder bei der Wiedereinreise das erneute Visum ausstellen oder beantragen ein neues Visum in der jeweiligen Botschaft. Mittlerweile gibt es sogar extra darauf spezialisierte Agenturen, die den Visa Run für die Reisenden organisieren. Man sollte sich jedoch auch immer persönlich informieren, denn manchmal muss zwischen Aus- und Wiedereinreise ein bestimmter Zeitraum liegen oder die Anzahl der Einreisen ist begrenzt.

Das Visum einfach auslaufen zu lassen, ist übrigens keine gute Idee. Für den Overstay werden teils empfindliche Strafen fällig. Thailand beispiels- weise ahndet die Visumsüberziehung mit 530 Euro Geldbuße plus Abschiebung auf eigene Kosten und einer Wiedereinreisesperre, ähnlich streng gehen Russland und Südafrika vor. Eine Panne auf dem Weg zur Grenze gilt nur in Ausnahmesituationen als Entschuldigung – auch hier variieren die Bestimmungen von Land zu Land, teilweise von Grenzbeamtem zu Grenzbeamtem. In den USA beispielsweise kann die Strafe für einen Overstay vermieden werden, wenn er aufgrund von Krankheit oder Transportunfähigkeit erfolgte. Wichtig ist in jedem Fall, dass man den Grund der Überschreitung zweifelsfrei nachweisen kann, durch eine Bescheinigung des Arztes, beispielsweise.

 

Was ist wichtig beim Visa Run?

Ein Visa Run ist nicht für jedes Land und für jede Art von Visum möglich oder nötig. Belastbare Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Auslandsvertretungen oder vor Ort bei der Immigrationsbehörde. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, empfiehlt es sich, für mehr als nur ein paar Tage auszureisen. Man kann zum Beispiel die Gelegenheit nutzen und eines der Nachbarländer intensiver erkunden. Prinzipiell gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Visa Run durchzuführen. Entweder per Flugzeug – gerade im asiatischen Raum gibt es viele günstige Airlines, die Kurzstreckenflüge anbieten –, mit einem Überlandbus oder mit dem eigenen Auto. Für manche Staaten kann es hilfreich sein, ein Rück- oder Weiterreiseticket zu haben, um im Zweifelsfall die (Wieder-)Einreise gut verargumentieren zu können.

 

Visa Run
Zum Visa Run ins Nachbarland: eine gängige Praxis unter Globetrottern, um die Aufenthaltsdauer zu verlängern

 

Welche Arten von Visa gibt es?

Je nach Reiseland, Reisedauer oder Reisezweck gelten unterschiedliche Bestimmungen. Das klassische Touristenvisum ist für Reisende und Overlander oftmals ausreichend. Es erlaubt den Aufenthalt zu touristischen Zwecken in einem zeitlich begrenzten Rahmen, meist zwischen 30 und 90 Tagen. Es kann entweder als Visum on arrival, also direkt bei der Ankunft im Land, oder als Visum before arrival, also vor der Einreise, beantragt werden. Wer sich für längere Zeit in einem Land aufhalten will, kann sich auch um ein sogenanntes Working-Holiday- oder ein Work-and-Travel- Visum bemühen. Es ermöglicht längere Aufenthalte von bis zu zwölf Monaten und beinhaltet außerdem die Möglichkeit, unterwegs Gelegenheitsjobs anzunehmen und dadurch die Reisekasse aufzubessern. Hier gibt es jedoch fast immer eine Altersgrenze, denn das Working- Holiday-Visum richtet sich an junge Globetrotter.

Will man innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrmals in ein Land einreisen, empfiehlt sich ein Multiple-Entry-Visum. Eine längere Reise durch Kanada und die USA beispielsweise ist dadurch wesentlich stressfreier möglich, denn zwischen beiden Ländern kann in einem bestimmten Zeitraum unbegrenzt hin- und hergereist werden. Zur Durchreise bieten einige Staaten zudem reine Transitvisa. Sie sind zeitlich stark eingeschränkt (oft 24 bis 48 Stunden) und kommen für Overlander nur selten infrage.

Der Tag der Ausstellung ist entscheidend.

Wie und wo bekomme ich ein Visum?

Verlangt ein Staat ein Visum before arrival, muss dieses in der Regel bei der jeweiligen Botschaft des Landes beantragt werden. Da hierfür der originale Reisepass benötigt wird und die Bearbeitungszeit bisweilen mehrere Wochen dauert, sollten diese Anträge rechtzeitig eingereicht werden. Wer glaubt, noch kurz vor Abreise zur Botschaft gehen zu können, muss häufig auf die deutlich teureren Expressvisa zurückgreifen. Wem das zu kompliziert oder nervenaufreibend ist, der kann die Dienste einer Agentur in Anspruch nehmen, die diesen Papierkram stellvertretend erledigt. Das kostet zwar, schont aber die Nerven und mindert den Organisationsaufwand. Aber Vorsicht: Nicht alle Konsulate arbeiten mit solchen Agenturen zusammen. Manche Staaten verlangen den direkten Kontakt des Antragstellers zur jeweiligen Botschaft, beispielsweise China. Außerdem berichten Reisende immer wieder von schlechten Erfahrungen mit Visum-Agenturen. Am besten hört man sich in Foren um und greift auf Empfehlungen anderer Reisender zurück.

 

Visum unterwegs beantragen

Viele Staaten bieten Touristenvisa mittlerweile auch als E-Visa an, manche, wie beispielsweise Kenia, setzen sogar ausschließlich auf die elektronische Visumvergabe. Das ist praktisch, wenn man eine längere Reise durch viele verschiedene Staaten plant. Denn was vielen Overlandern schon gehörig die Planung verhagelt hat: Visa sind in der Regel gültig ab dem Tag der Ausstellung, nicht ab dem Tag der Einreise. Sie erlauben die Einreise für eine bestimmte Dauer ab einem bestimmten Zeitpunkt, eben dem der Ausstellung. Es kann also passieren, dass das Visum abläuft – oder sogar schon abgelaufen ist – noch während man das Land bereist.

 

Worauf muss ich sonst achten?

Neben der Gültigkeit und der Dauer des Visums sollte man darauf achten, dass der Reisepass nicht abläuft. Bei den meisten Visa muss der Pass über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. Im Zweifel also lieber einen neuen Pass beantragen oder einen zweiten dabeihaben. Letzteres empfiehlt sich ohnehin, wenn man unterwegs Visa beantragen muss – ein Pass kann dann in der Botschaft auf die Ausstellung des Visums warten, gleich- zeitig hat man noch ein gültiges Ausweisdokument dabei. Wichtig: Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht gestattet, im Besitz mehrerer Reisepässe zu sein. Der zweite Pass muss daher persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt und unter Angabe konkreter Gründe beantragt werden. Die Ausstellung wird dann genehmigt, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, und liegt im Ermessen der Passbehörde. Auch bei Reisen im Schengen-Raum muss man übrigens immer ein gültiges Reisedokument mit sich führen, obwohl keine Grenzkontrollen stattfinden. Es gibt allerdings ein paar europäische Länder, die die Einreise auch mit einem abgelaufenen Reisepass erlauben.

Aber egal wohin und wie lange man reist: Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorher über Einreisebestimmungen und Visa-Vergabe zu informieren. Welche Staaten welche Art von Visum für deutsche Staatsbürger verlangen und welche Einreisebestimmungen darüber hinaus gelten, listet das Auswärtige Amt auf seiner Website (auswaertiges-amt.de) auf.

T: Sarah Kringe

 

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