Corona-Virus: Reiseinfo kompakt für Overlander

Wo geht es noch rein oder raus? Was passiert mit meinem Fahrzeug? Infos für Weltreisende unterwegs

Einreisepapiere
Einreisepapiere

Nachtrag 12.10.2020: 

Aktuell erreichten die EXPLORER-Redaktion Informationen von Südamerikareisenden, die ihre Touren abbrechen beziehungsweise nicht antreten konnten. Die in Uruguay befindlichen Fahrzeuge mussten aufgrund der coronabedingten Grenzschließungen und Reisebeschränkungen zurückgelassen werden. In Zusammenarbeit mit einem Agenten vor Ort ist es nun gelungen, für beide Fahrzeuge die Zollgenehmigung um ein Jahr zu verlängern. 

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Die Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus werden spürbarer. Besonders die Lage derer, die momentan noch unterwegs sind, könnte bedenklicher werden. Jedes Land scheint aktuell zudem eigene Regeln für Ein- und Ausreise aufzustellen. Die Touristenvisa laufen ab, die Zollpapiere für die Fahrzeuge ebenfalls.

Urlaub zu Ende, Visum und Zollpapiere abgelaufen

Viele EXPLORER-Leser dürften aktuell auf der Welt unterwegs sein. Und wie viele andere Reisende, bekommen auch EXPLORER-Autorin Janette Emerich  („wir kommen aus Costa Rica nicht mehr weiter, richten uns auf einen längeren Aufenthalt ein und organisieren jetzt ein Alternativ-Program vor Ort“) und Redakteur Martin Kreplin die Auswirkungen zu spüren. Er war gerade mit Redaktions-Lkw „Uma“ in Brasilien unterwegs. „Ein Land nach dem anderen schließt die Grenzen für Europäer, aber kaum jemand denkt dabei daran, dass diese sich ja auch mit Autos innerhalb des Kontinentes bewegen. Und so sind an den Grenzen manchmal beide Seiten ein bisschen überfragt. Der letzte Grenzübertritt nach Uruguay war dann zwar entsprechend sorgfältig, aber problemlos. Und dass die Uruguayer gut darin sind, Corona herauszufiltern, beweist das Foto der Zollstation„, berichtet der Chefredakteur aus dem nun unfreiwilligen, aber nicht unbedingt schlechten Exil – einen Flug zurück in die Heimat gibt es erstmal nicht.

Corona-Lager im Zoll Rio Branco

Corona setzt viele Overlander fest. Oder doch nicht?

Zollpapiere, Visa oder Genehmigungen laufen in der Regel nach einigen Wochen oder spätestens einem Jahr ab. Nicht unüblich war bislang, mit dem Fahrzeug während der Reise im „kleinen Grenzverkehr“ das Land zu verlassen und es nach kurzer Zeit wieder einzuführen. Mit „frischen“ Papieren kann dann entweder die Reise ausgedehnt oder aber das Fahrzeug am Exkursionsort „zum Überwintern“ zurückgelassen werden (Ablauf der Zollpapiere in der Regel nach drei bis zwölf Monaten). Aufgrund der aktuellen Grenzschließungen und Auflagen ist eine Aus- und Wiedereinfuhr jedoch aktuell nicht mehr möglich, egal ob das Fahrzeug mit einem Carnet de Passages eingeführt wurde oder über ein temporäres lokales Zolldokument.

Die Fahrzeugrückholung auf eigener Achse ist aktuell aufgrund geschlossener Grenzen und eingestellter Fährverbindungen nur schwer möglich. Von einer weiteren Verschärfung der Situation kann zudem ausgegangen werden, und es kann im Nachgang zu massiven Problemen kommen. Das kann bis zu einer Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die Zollbehörden im Reiseland führen.

Exemplarisch am Beispiel Uruguay (Quelle: Auswärtiges Amt, 18.03.2020):

„Grundsätzlich ist das Fahrzeug bei der Ausreise des Fahrzeughalters mit auszuführen. […] Muss der Fahrzeughalter aufgrund „höherer Gewalt“ Uruguay verlassen und ist er nicht in der Lage, sein Fahrzeug zeitgleich auszuführen, muss er dies der uruguayischen Zollbehörde anzeigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens drohen Bußgelder und/oder die Beschlagnahme des Fahrzeuges durch die uruguayische Zollbehörde.
In jedem Fall sind durchgängig die Originale oder Kopien der das Fahrzeug betreffenden Unterlagen (Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis, Führerschein des Fahrzeughalters, ggfs. Vollmachten) im Fahrzeug zu belassen.
Weitere Informationen erteilt die uruguayische Zollbehörde.“

In der Krise rückt die Welt zusammen

Zwar haben einige Staaten bereits angekündigt, die bürokratischen Hürden aufgrund der globalen Ausnahmesituation aussetzen zu wollen, dennoch sollte man für den Fall der Fälle vorbeugen. Aktuell ist nicht absehbar, wie lange der Corona-Virus die Welt in Atem halten wird. Bis also im Ausland befindliche Fahrzeuge tatsächlich wieder zurück in die EU geholt werden können, kann noch einige Zeit vergehen.

Laut bislang nicht bestätigter Infos von Reisenden hat Marokko angekündigt, bei aktuell Gestrandeten auf eine Verlängerung abgelaufener Zollpapiere und Visa zu verzichten. Ob und wie lange diese Kulanzregelung Bestand hat, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich verstehen Staaten in Sachen Zoll und Visum wenig Spaß, die Vorgehensweise ist strikt, Bußgelder oft erheblich!

„No way out“ – von wegen: Speditionen verschiffen Waren weltweit

Der Warenverkehr auf den üblichen Handelsrouten wird aufrecht erhalten. Und grundsätzlich handelt es sich bei einem Allrad-Camper, Wohnmobil oder PKW auch um nichts anderes als eine Ware. Auf Nachfrage versicherte uns der Hamburger Spediteur Pay-Andres Lüders (Lüders & Stange), dass es grundsätzlich und zumindest Stand heute (18.03.2020) praktisch kaum Einschränkungen im Verschiffen von Waren gibt. Lediglich „die personelle Situation der beteiligten Behörden und Unternehmen schränkt den zeitlichen Ablauf manchmal ein. Es kann eben durchaus auch einmal sein, dass man vor Ort im Moment einfach niemanden erreicht“.  Ansonsten jedoch steht einer Ausschiffung – ob im Container oder RoRo nichts im Wege. Für eine Spedition ist das ihr tägliches Brot. Sie kümmert sich um die Zollabfertigung, hat im Regelfall auch einen Spediteur/Partner im jeweiligen Land, der mit den Behörden und zuständigen Stellen kommuniziert und auch die Abwicklung übernimmt.

Ob dabei das Fahrzeug abgeholt wird, auf einem speziellen Abfertigungsbereich im Hafen abgestellt werden muss oder Platz in einem Container findet, kann individuell mit den Spediteuren besprochen und organisiert werden. Auch um die Einfuhrformalitäten für die EU/Deutschland kümmern sich die Spediteure. Alle, die also aktuell ihr Fahrzeug nur ungern zurücklassen, bei denen die Papiere abgelaufen sind oder drohen abzulaufen, sollten sich am besten schnellstmöglich mit einer Spedition in Verbindung setzen, die sich entweder auf das Reiseland oder aber auf Gütertransport nach/aus Übersee spezialisiert hat.

Zwei Richtige für Welteisende:

  • Auswärtiges Amt kontaktieren: Deutsche im Ausland sollten sich aktuell in jedem Fall und zur Sicherheit auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts setzen lassen. So können Sie kontaktiert werden, sollte sich an der aktuellen Lage etwas ändern und/oder zum Beispiel eine Evakuierung oder Rückholung notwendig werden. Aktuell (18.03.2020) startet die Bundesregierung eine weltweite Rückholaktion für deutsche Staatsbürger.
  • Zollpapiere, Visa, Krankenversicherung etc. überprüfen: Unbedingt rechtzeitig Kontakt zu den Behörden vor Ort, der Botschaft des Reiselandes und/oder der deutschen Vertretung im Reiseland aufnehmen, um die Vorgehensweise bei abgelaufenen Dokumenten zu besprechen. Bezüglich Rückholung der Fahrzeuge einen Spediteur kontaktieren.

 

Schlüsel, Zoll- und Wagenpapiere. Hat man alles zusammen, kann die Heimreise beginnen
Schlüssel, Zoll- und Wagenpapiere. Hat man alles zusammen, kann die Heimreise beginnen

Aktuelle* Reiseinfos ausgewählter (Offroad-)Reiseländer kurz zusammengefasst

*Bitte beachten: Stand 18.03., aktuell verändert sich die Lage mitunter stündlich. Bezüglich konkreter Reiseinfos und Warnungen empfehlen wir daher dringend, sich täglich zu informieren und immer die aktuelle Version auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts abzufragen.

Albanien:

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen Einreisesperren

Ägypten:

  • Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen sowie, auch zwangsweise, Quarantänemaßnahmen. Zwangsweise Quarantäne erfolgt auch in Einrichtungen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
  • Tourismuszentren, Nilkreuzfahrten etc. meiden, erhebliche Infektionsgefahr
  • Beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten ist mitunter mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
  • Die Weiterreise aus Ägypten ist möglicherweise nur erschwert möglich bis unmöglich.

Argentinien

  • Der Flugverkehr von und nach Europa wird spätestens ab dem 17. März für 30 Tage eingestellt.
  • Seit 13. März herrscht eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Reisende aus Deutschland und anderen betroffenen Staaten. Zudem verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und in Einzelfällen Einreisesperren.
  • Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft.
  • Reisende in Argentinien informieren sich auch über die Webseite der  Deutschen Botschaft Buenos Aires.

Bosnien und Herzegowina

  • Seit 15.03.2020 müssen EU-Bürger für die Einreise und den Aufenthalt einen Reisepass besitzen.
  • Vielerorts verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperre
  • 14-tägige (häusliche) Isolation bzw. Quarantäne für Einreisende unter anderem aus Deutschland
  • Reisende, die sich bereits in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zu ihrer geplanten Abreise in Quarantäne verbleiben. Bei Nichteinhaltung drohen strafrechtliche Folgen.
  • Vor Reiseantritt bei der Botschaft Bosnien und Herzegowina nach den aktuellen Einreisevorschriften erkundigen

Brasilien

  • Vielerorts verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperre

Chile:

  • Vielerorts verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperre
  • Reisende aus Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan werden bei Einreise nach Chile unter 14-tägige häusliche Quarantäne gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat. Die Maßnehmen werden behördlicherseits überwacht.
  • Eidesstattliche Versicherung über Aufenthaltsorte der vergangenen 30 Tage, über eigene Gesundheitszustand und Kontakt zu COVID-19-Infizierten
  • Stichprobenartige Untersuchung von Reisenden. Bei Verdacht auf Infektion oder Erkrankung kann Quarantäne in einer medizinischen Einrichtung verfügt werden.
  • Einreisende auf dem Landweg können zurückgewiesen werden.
  • Kreuzfahrtschiffe dürfen Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlaufen.

China

  • 14-tägigen Quarantäne bei Einreise oder nach innerchinesischer Reise (Hotel oder auch Quarantänezentrum), kann je nach Stadt und Region abweichen
  • Geltenden Bestimmungen für Ihr Reiseziel unbedingt vor Ort und vor Reiseantritt erfragen
  • Speziell für Peking gilt seit 16. März 2020 eine 14-tägige Quarantänepflicht grundsätzlich in einer zentralen Einrichtung für Einreisende aus allen Ländern.
  • Intensive Gesundheitskontrollen bei Flugreisenden nach Ankunft, es ist mit erheblich verlängerten Wartezeiten bei der Einreise zu rechnen
  • Reisebeschränkungen innerhalb des Landes möglich
  • Nachbarländer, darunter Russland, haben Grenzübergänge vorübergehend geschlossen, einige Fluggesellschaften haben den Flugverkehr eingeschränkt oder eingestellt.
  • Aufenthalte in China wirken sich auf Einreisemöglichkeiten in zahlreiche andere Länder aus.

Dänemark

  • Einreisestopp für Touristen seit 14.03.2020 bis voraussichtlich 13.04.2020.
  • Einzelne Fährstrecken sind eingestellt.

Frankreich

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Absperrungen. Besonders betroffen ist die Region Grand-Est (Elsass, Lothringen und Champagne-Ardennes).
    Besondere Einstufungen derzeit für Aude, Calvados, Haute-Savoie, Haut-Rhin, Oise, Morbihan, Corse du Sud, Hérault
  • Mobilität und Sozialkontakte sollen auf das Notwendige beschränkt werden.
  • Schulen und Universitäten sind geschlossen.

Georgien

  • Vierzehntägige Quarantäne vorgeschrieben für Reisende aus Deutschland, Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Südkorea und China. Mit sogenannten PCR-Zertifikat (Polymerase Chain Reaction = Test negativ auf COVID-19) Einreise möglich, dennoch kann trotz PCR Zertifikats Quarantäne/Selbstisolation durch die georgischen Behörden angeordnet werden.

Griechenland:

  • Entlang griechisch-türkischer Grenze erhebliche Präsenz von Militär und Polizei. Möglichkeit von Verkehrseinschränkungen
  • Grenzübergang Kastanies ist geschlossen.
  • Grenzübergang Kipoi nutzbar
  • Gesonderte Beschränkungen für Schiffsverkehr (auf Informationsdienst NAVTEX achten)
  • Auf den Inseln Lesbos, Chios und Samos kann es zu Auseinandersetzungen kommen.

Großbritannien

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen Einreisesperren

Indien

  • Eine Einreise nach Indien ist aktuell nicht mehr möglich: alle an Ausländer erteilten Visa sind für ungültig erklärt (zunächst befristet bis zum 15. April 2020). Internationaler Transit noch möglich.  Visa von bereits in Indien eingereisten Deutschen bleiben zunächst gültig, Verlängerung ggf. möglich.
  • Flugverbindungen von/nach Europa bereits stark eingeschränkt beziehungsweise bereits von einigen Airlines bereits eingestellt
  • Verstärkte Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen; bei Verdachtsfällen, Kontakt zu Verdachtsfällen, Voraufenthalten in China, Deutschland, Frankreich, Italien, Iran, Spanien und Südkorea Anordnung von Quarantäne
  • Weitere Reiseeinschränkungen innerhalb Indiens wahrscheinlich

Iran

  • Besonders betroffen sind die Provinzen Teheran und Ghom
  • Schulen, Universitäten, Sport- und Kulturstätten sind zeitweise geschlossen, Bank- und Behördenöffnungszeiten sind stark eingeschränkt.
  • Provinzen und Städte (u. a. auch Isfahan und Shiraz/Provinz Fars, Yazd) haben ein Reiseverbot angekündigt (keine Hotels und Unterkünfte verfügbar).
  • Derzeit kein Zutritt zur Insel Hengam für Touristen
  • Viele Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb eingestellt.
  • Nachbarländer (Türkei, Aserbaidschan, Irak, Armenien und Pakistan) haben ihre Landesgrenzen für Ausreisende aus dem Iran geschlossen.
  • Gesundheitskontrolle bei der Einreise. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen folgen.
  • Bei Ausreise Temperaturmessungen und Bestätigung der Symptomfreiheit seitens Reisender
  • Es kommt zu Verzögerungen bei Abwicklung am Flughafen.
  • Laut iranischem Außenministerium können Ausländer, die aufgrund der Corona-Krise das Land nicht rechtzeitig verlassen konnten, aktuell auch mit abgelaufenem Visum ausreisen.

Gesundheitsinformationen in englischer Sprache (Hotline) unter Tel.: +98 992 158 2247

Irland

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen Einreisesperren

Island

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen Einreisesperren

Israel

  • Einreisebeschränkungen seit 12. März 2020 für alle ausländischen Reisenden
  • Direkt nach Einreise Heimquarantäne für 14 Tage. Vorab-Anerkennung der israelischen Botschaft erforderlich, dass eine Heimquarantäne geleistet werden kann. Hotel- oder Apartmentbuchungen gelten nicht als ausreichender Nachweis.
  • Zahlreiche Flugverbindungen vorübergehend eingestellt
  • Grenzübergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland geschlossen
  • Vor dem 6. März 2020 eingereiste Touristen können aktuell ihren Aufenthalt in Israel fortsetzen.

Palästinensischen Gebiete:

  • Notstand in Bethlehem ausgerufen
  • Übernachtungsverbot für ausländischen Touristen im gesamten Westjordanland
  • Schließung von touristischen Sehenswürdigkeiten, Bildungseinrichtungen, Absage aller Konferenzen und Veranstaltungen
  • Die Bewegungsfreiheit ist auf absolut notwendige Fahrten einschränkt.

Italien

  • Bozen/Südtirol: Anordnung, dass Gäste die Rückkehr zum eigenen Wohnsitz antreten
  • Sardinien: Gäste auf der Insel begeben sich bei Anreise in 14-tägige Quarantäne. Der Flug- und Schiffsverkehr für Reisende von und nach Sardinien ist zunächst bis zum 25.03.2020 eingestellt.
  • Flughäfen für Direktflüge von und nach China gesperrt
  • Verstärkte Gesundheitskontrollen an Flughäfen und Häfen, im Überlandverkehr
  • Zugverbindungen nach Österreich eingestellt
  • Nicht notwendige Fortbewegung vermeiden
  • Schulen, Kindergärten und Universitäten bleiben geschlossen
  • Kongresse und Tagungen sind ausgesetzt
  • Kulturelle und Sportveranstaltungen sind ausgesetzt, viele Bars und Restaurants haben geschlossen
  • Per Dekret Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit auf ganz Italien ausgeweitet, zunächst bis zum 3. April 2020

Kasachstan

  • Reisenden u. a. aus Deutschland, Italien, Frankreich, Süd-Korea und Iran kann Einreise nach Kasachstan verweigert werden. Reisende aus den betroffenen Ländern müssen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit und Quarantäne rechnen.

Kenia

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren
  • Alle Personen, die aus von COVID-19 betroffenen Staaten einreisen (inkl. Deutschland), müssen ihren Herkunftsort angeben, und es wird ihnen eine 14-tägige Selbstisolation vorgeschrieben.
  • Quarantänemaßnahmen bei Feststellung einer Erkrankung an COVID-19
  • Aktuelle Lage in Kenia noch gut. Allerdings Einschätzung, dass im Falle eines Ausbruchs eine adäquate medizinische Versorgung nicht gewährleistet werden kann
  • Vorsorglich Absage aller internationaler Veranstaltungen und Treffen

Kirgistan

  • Einreiseverbot für Reisende, die sich in den letzten 30 Tagen in China, Südkorea, Italien, Iran, Deutschland, Frankreich oder Spanien aufgehalten haben
  • Fluggesellschaften sollen Voraufenthalte bereits vor Reiseantritt überprüfen und ggf. Mitnahme verweigern

Kroatien

  • Reisende, die aus Hochinfektionsgebieten einreisen, darunter der Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, unterliegen einer 14-tägigen Krankenhausquarantäne.
  • Reisende aus dem Rest Deutschlands müssen sich nach Eintreffen in Kroatien in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
  • Ausländischen Reisenden ohne häusliche Quarantänemöglichkeit wird die Einreise verweigert.

Lettland

  • Für Reisende aus Deutschland 14-tägige häusliche Quarantäne vorgeschrieben. Hotel, Hostel oder ähnliches wird nicht als Quarantäneort anerkannt. Beim Fehlen einer Quarantänestätte ist eine Einreise nicht möglich.

Litauen

  • Bei Einreise in Litauen 14 Tage häusliche Quarantäne notwendig

Marokko

  • Von Reisen nach Marokko wird abgeraten.
  • Verkehrsverbindungen nach Spanien, Italien und Algerien eingestellt
  • Fährverbindungen für den Personenverkehr wurden ausgesetzt.
  • Ausreisen mit Fahrzeug sind aktuell noch über Ceuta möglich.
  • Flüge von/bis nach Deutschland, Frankreich, Spanien, Benelux-Länder, Portugal, Italien und Algerien sind bis vorerst 31.03.2020 ausgesetzt.
  • Achtung: Rückreisemöglichkeiten nach Deutschland sind nur noch sehr eingeschränkt vorhanden!

Mexiko

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren

Mongolei

  • Aussetzung internationaler Flugverbindungen bis zum 28. März 2020
  • Ein- und Ausreisesperre auf dem Landweg. Keine aktuelle Kenntnis über mögliche Ausnahmeregelungen
  • Inlandsverkehr zwischen Hauptstadt Ulaanbaatar (Ulan Bator) und dem Rest des Landes bis zum 16. März gesperrt

Montenegro:

  • Einreiseverbote aus den Ländern Italien, Spanien, Südkorea, China und Iran bleiben weiterhin bestehen.
  • 14-tägige, häusliche Quarantäne für Einreisende aus Deutschland, Frankreich, Schweiz, Dänemark, Österreich und Japan
  • Vorläufiges Verbot für Ausreisen per Direktflug nach Deutschland – auch für deutsche Staatsangehörige

Derzeit sind noch folgende Grenzübergänge für eine Ausreise geöffnet:

  • Albanien: Bozaj
  • Bosnien und Herzegowina: Metaljk
  • Serbien: Dobrakovo (Bjielo Polje), Dracenovac (Rozaje)
  • Kroatien: Debeli Brijeg (Herceg Novi)

Namibia

  • Seit 14.März 2020 Einstellung Flugbetrieb zwischen Namibia und Deutschland, Äthiopien und Katar für 30 Tage
  • Ausreise in Nachbarländer ist weiterhin möglich/Flüge von Namibia über Südafrika nach Deutschland werden aktuell noch durchgeführt.
  • Bei Einreise Grenzkontrollstellen mit Gesundheitsprüfungen. Für Reisende mit erhöhter Temperatur werden Zwangsquarantänemaßnahmen angeordnet. Dies kann auch Mitreisende betreffen.

Niederlande

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren

Nord-Mazedonien

  • Reisenden aus Deutschland (und anderen Ländern mit Infektionsrisiko) wird die Einreise verweigert.

Norwegen

  • Seit 16.03.2020 alle Flug- und Seehäfen für den kommerziellen Personenverkehr geschlossen. Ein- und Ausreise mit Flugzeug und Schiff nicht mehr möglich
  • Grenzkontrollen auf dem Landweg eingeführt
  • Einreise auf Landweg nur für Personen mit Wohnsitz in Norwegen möglich
  • Eine Ausreise nur noch mit Zug und Kfz möglich, jedoch aufgrund zunehmender Restriktionen in Nachbarländern nur schwer durchführbar.
  • Reisende aus nicht-nordischen Ländern und Reisende ohne Wohnsitz in Norwegen werden zurückgewiesen bzw. zu einer bis zu 14-tägigen Quarantäne verpflichtet, sofern sie nicht vorher ausreisen können.
  • Quarantäne gilt auch für Reisende mit Wohnsitz in Norwegen
  • Reisende mit Symptomen müssen Quarantänezeit in Isolation abwarten

Oman

  • Ab 17. März 2020 Einreiseverbot für alle Ausländer. Ausgenommen sind Staatsangehörige aus Ländern des Golfkooperationsrates, die sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
  • Die Ein- oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen ab 17. März 2020 nicht mehr möglich.
  • Bereits im Land befindliche Deutsche mit Touristenvisa sind aktuell nicht betroffen. Eine zügige Ausreise/Weiterreise nach Deutschland wird aufgrund angespannter Flugsituation jedoch dringend angeraten.
  • Mehrere Fluglinien haben den Flugverkehr mit Europa suspendiert oder stark eingeschränkt.
  • Kreuzfahrtschiffe dürfen aktuell keine omanischen Häfen mehr anlaufen.

Österreich

  • Einreise aus Italien nur gestattet, wenn ärztliches Gesundheitszeugnis vorliegt
  • Durchreise aus Italien nur noch möglich ohne Zwischenstopp in Österreich
  • Italienisch-österreichische Grenze für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet
  • Zugverkehr von Italien nach Österreich seit 10. März 2020 ausgesetzt

Pakistan

  • Die Grenzübergänge sind geschlossen
  • Ein- und Ausreise derzeit nur auf dem Luftweg über ausschließlich folgende Flughäfen möglich: Karachi, Lahore, Islamabad.
  • Provinzregierung Sindh: öffentliche und private Veranstaltungen bis 5. April untersagt
  • Rückkehrende aus gefährdeten Staaten und Gebieten werden zur Quarantäne aufgefordert.
  • Hotels und Gastgewerbe wurden aufgefordert, alle Gäste vor Zutritt zu Gebäuden auf Symptome zu prüfen.
  • Örtliche Krankenhäuser verfügen selten und wenn, dann nur über begrenzte Möglichkeiten für Intensivbehandlungen.

Peru

  • Seit 16. März 2020 sind Flüge aus und nach Europa und Asien für eine Dauer von zunächst 30 Kalendertagen ausgesetzt. Eine Verlängerung gilt als wahrscheinlich.
  • 14-tägige Quarantänepflicht für Reisende aus Italien, Spanien, Frankreich und China (auch bei Transit auf einem französischen, spanischen oder italienischen Flughafen)

Polen

Einreise nur in Verbindung mit der Angabe der Kontaktdaten inkl. Rufnummer und direkt anschließender 14-tägiger Quarantäne. Ausnahmen für Berufspendler.

Eine Einreise ist nur noch erlaubt für:

  • Polnische Staatsbürger und deren direkte Angehörige
  • Ausländer mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung

Geöffnete Grenzübergänge für Einreise nach Polen:

    • Jedrzychowice
    • Wegliniec-Horka
    • Olszyna-Forst
    • Zasieki-Forst
    • Gubin-Guben
    • Swiecko-Frankfurt
    • Kunowice-Frankfurt
    • Slubice-Frankfurt n. Odra
    • Kostzyn n. Odra-Kiec
    • Kostrzyn-Kiec,
    • Krajnik Dolny-Schwedt,
    • Szczecin Gumience,
    • Kolbaskowo-Pomellen,
    • Swinoujscie-Garz
  • Die Grenzen Polens mit der Ukraine, Belarus und Russland sind geschlossen.
  • Öffentliche Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Geschäfte, Bars usw. bleiben geschlossen.
  • Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet.

Portugal

  • Alarmzustand bis 09.04.2020
  • Bei Einreise mit  Flugzeug Temperaturmessungen und Passagierbefragungen an Bord der Flugzeuge möglich
  • Madeira beantragt Flugstopp, ausgenommen Flugzeuge aus/nach Portugal. Bis zum Inkrafttreten werden alle ankommenden Gäste für 14 Tage in Quarantäne geschickt. Gleiches gilt auch für ankommende Gäste auf den Azoren. Bei Nichtbefolgen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
  • Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt.
  • Auf Festland kann zwar angelegt werden, Landgänge sind jedoch nicht möglich. Auf den Azoren und auf Madeira sind die Häfen für Kreuzfahrtschiffe und Yachten  gesperrt.
  • Die Bildungs- und Kultureinrichtungen Portugals bleiben zunächst bis zum 09.04.2020 geschlossen.

Russische Föderation

  •  Landgrenzen zu Norwegen und Polen sind für Ausländer geschlossen
  • Direkte Flugverbindungen (nur noch Flüge von Aeroflot) zwischen Deutschland und Russland gehen ausschließlich zwischen Flughafen Moskau-Sheremetievo und Berlin. Fluggesellschaft S 7 plant Charterflüge von Moskau-Domodedowo für nicht-russische Staatsangehörige nach Berlin, München und Düsseldorf
  • Quarantäne (14 Tage oder Aufenthaltsdauer) für Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg, Kaliningrad. Dies gilt für Reisende aus China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich und Deutschland. Die unter Quarantäne stehenden Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und sollen den Aufenthalt im öffentlichen Raum vermeiden. Seit 14. März 2020 gilt diese Auflage auch für die jeweilige Kontaktpersonen.

Für weitere Städte/Regionen Russlands ist mit ähnlichen Maßnahmen zu rechnen.

Schweden

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren

Schweiz

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren

Slowakei

  • Die Slowakei hat den Notstand ausgerufen.
  • Weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs
  • (Wieder-)Einführung Grenzkontrollen an allen großen Grenzübergängen mit Nachbarländern
  • Bildungseinrichtungen, soziale und kulturelle Einrichtungen, Skigebiete bleiben geschlossen.
  • Einreise nur für Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz in der Slowakei möglich
  • Rückkehrer aus dem Ausland zu 14-tägiger Quarantäne verpflichtet
  • Internationale Flughäfen (Bratislava, Poprad und Košice) wurden geschlossen.
  • Internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt.
  • Transitreisen sind nicht möglich.
  • Ausreisen nach Deutschland sind aktuell nur noch über Österreich möglich. Personen ohne eigenen PKW können per Bus/öffentliche Verkehrsmittel über slowakisch-österreichischen Grenzübergang Kittsee ausreisen.

Slowenien

  • Einreise von Italien nach Slowenien nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok
  • Für Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien ist SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache notwendig (nicht älter als drei Tage). Ohne Zertifikat ist Grenzübertritt ggf.  möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
    Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.
  • Keine Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien, Österreich und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien)

Spanien

  • Ausrufung des landesweiten Alarmzustands
  • Dadurch bedeutende Einschränkungen bei Bewegungsfreiheit im gesamten Land:
    • Die Bewegung im öffentlichen Raum ist nur noch für den Erwerb von Lebensmitteln, pharmazeutischen Produkten, Arzt- und Krankenhausbesuchen, Arbeitsweg und sonstige nicht verschiebbaren Tätigkeiten gestattet. Es kann zu Straßensperrungen kommen.
    • Der öffentliche Personen-Nahverkehr ist eingeschränkt.
    • Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt.
    • Geschäfte sind geschlossen, Ausnahmen u. a. Lebensmittelgeschäfte und Apotheken
    • Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Gaststätten bleiben landesweit geschlossen.
    • Eventuell wird häusliche Quarantäne verordnet.
    • Gesundheitseinrichtungen durch COVID-19 stark belastet. Es muss mit Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung gerechnet werden.
    • Einige Gemeinden in Katalonien dürfen weder betreten noch verlassen werden (Igualada, Odena, Vilanova del Cami, Santa Margarida de Montbui).
    • Region La Rioja schließt Hotels
    • Hauptstadt Madrid wurde zum Risikogebiet erklärt (lt. Robert-Koch-Institut)

Südafrika

  • Einreiseverbote für Reisende aus Risikogebieten einschließlich aus Deutschland (ab. 18.03.2020)

Tadschikistan

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren

Tschechien

  • Ausnahmezustand verhängt:
    • Schließung aller öffentlicher Einrichtungen, Geschäfte (Ausnahme: Lebensmittelläden, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Elektrogeschäfte, Restaurants etc.)
    • Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen
    • Öffentlicher Verkehr wird eingeschränkt
  • Grundsätzliches Einreiseverbot für Ausländer/Nicht-Tschechen
  • Gesundheitsprüfung und 14 Tage Quarantäne für alle Einreisenden
  • Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht erneut nach Tschechien einreisen, wenn sie temporär in ein Risikogebiet ausgereist sind. Diese Einschränkung erstreckt sich bis zum Ende des Notstands.
  • Die Ausreise ist weiterhin jederzeit möglich.
  • Sonderregelungen, z.B. für Grenzpendler
  • Für grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland sind die Grenzübergangsstellen Breitenau, Schirnding, Waidhaus, Furth i.W., Reitzenhain, Bayr. Eisenstein und Philippsreuth geöffnet.
  • Der internationale Flugverkehr wird stark eingeschränkt und nur noch über den Flughafen Prag mit stark eingeschränktem Flugverkehr durchgeführt.
  • Der Bahn-, Schiffs- und Busverkehr nach Deutschland wird eingestellt.
  • Ausreise nur noch mit Verkehrsmitteln, in denen maximal 9 Personen befördert werden, mit privaten Bussen (z. B. Reiseveranstalter) und mit der Bahn, z. B. bis zum Grenzbahnhof Želežná Ruda / Bayerisch Eisenstein möglich

Tunesien

  • Einreisende Personen müssen für 14 Tage in Quarantäne am geplanten Aufenthaltsort (i. d. R. Wohnung, Hotel) und dürfen das Land vor Ablauf dieser Frist nicht verlassen.

Türkei

  • Einreiseverbot für deutsche Staatsbürger (auch via Drittländer)
  • Ausreise nach Deutschland aktuell noch per Flugzeug via Antalya, Izmir und Istanbul möglich (voraussichtlich noch bis 20.03.2020)

Ukraine

  • Die Grenzen wurden für einreisende Personen geschlossen (außer Ukrainer, deren Familienangehörige sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine).
    • Die Nachbarstaaten (Slowakische Republik, Polen, Republik Moldau) kündigten ebenfalls Grenzschließungen an.
    • Die Grenze zu Ungarn soll für EU-Staatsangehörige (Grenzübergänge Chop und Berehove) weiterhin geöffnet sein.

Uruguay

  • Verstärkte Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren

Usbekistan

  • Flüge nach/ab Usbekistan sind eingestellt
  • Einreise mit dem Auto ist nicht mehr möglich
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