Georgien: Neue Versicherungspflicht für Reisende

Seit März 2018 müssen Georgien-Reisende eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen – selbst wenn eine deutsche Kfz-Versicherung besteht

Wer diesen Frühling bereits nach Georgien gereist ist, wird sich vielleicht gewundert haben: Seit dem 1. März 2018 besteht für Fahrzeuge, die in Georgien vorübergehend genutzt werden und im Ausland zugelassen sind, eine georgische Haftpflichtversicherungspflicht. Selbst wenn für das Fahrzeug eine deutsche Versicherung vorliegt, muss eine georgische Versicherung abgeschlossen werden – entweder online oder vor Ort, erklärt das Auswärtige Amt.

Weitere Informationen gibt die Website des Pflichtversicherungs-Zentrums in englischer Sprache, zudem kann die Versicherung dort online erworben werden. Eine interaktive Karte zeigt, wo die Versicherung in Georgien vor Ort abgeschlossen werden kann, was hauptsächlich bei Banken und teils dafür eingerichteten Service-Zentren möglich ist.

Je nach Fahrzeugart und Dauer des Aufenthalts (Startpreis bei 15 Tagen, max. ein Jahr), zahlen Reisende zwischen umgerechnet 7 und 167 Euro. Fahrzeughalter, deren Fahrzeuge während des Aufenthalts in Georgien nicht über diese Versicherung verfügen, zahlen zwischen 35 und 70 Euro Strafe.

Von der georgischen Versicherung verschont geblieben sind zu ihrem Reisezeitpunkt Ananda und Marco Bräunig, die Autoren der Titelgeschichte der Ausgabe 2018-02. Sie erlebten den Kaukasus im Winter.

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