Beschlagnahmt: Zoll setzte Fahrzeuge in Uruguay fest

Uruguay: beschlagnahmt
Uruguay: beschlagnahmt

Fahrzeughalter müssen bei der Ausreise aus Uruguay ihr Fahrzeug grundsätzlich immer mit ausführen

In der aktuellen Winter-Ausgabe berichtet der EXPLORER über unangekündigte Razzien der Zollbehörde in Uruguay. Im September nahm die Behörde rund zwei Dutzend europäische Reisemobile in Beschlag. Die Reisemobile und Geländewagen waren an verschiedenen Orten in Uruguay abgestellt, allein am 14. September wurden vom Zoll 18 Fahrzeuge im Wert von mehr als einer Million Euro beschlagnahmt.

Bisher konnte in Uruguay für Fahrzeuge, die nicht aus dem Mercosur-Raum stammen, eine temporäre Einfuhr von einem Jahr beantragt werden – das ist laut des Auswärtigen Amtes auch weiterhin unabhängig von der Gültigkeit des Visums des Halters möglich. Klar war bislang nur nicht, ob eine Ausreise des Halters (Aufenthaltsdauer max. 90 Tage) ohne das Fahrzeug zulässig ist. Nun hat das Auswärtige Amt seine Einreisebestimmungen aktualisiert und verkündet, dass das Fahrzeug grundsätzlich bei der Ausreise des Halters ebenfalls mit ausgeführt werden muss.

Weiterhin gibt das Auswärtige Amt an, dass ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug bei der uruguayischen Zollbehörde anzeigen muss, sollte er aufgrund „höherer Gewalt“ Uruguay verlassen müssen und sein Fahrzeug nicht mit ausführen können. „Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens droht die Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die uruguayische Zollbehörde“, heißt es weiter.

Aktualisierung vom 4.12.:

Die beschlagnahmten Fahrzeuge sind mittlerweile für die Besitzer wieder zugänglich. Der EXPLORER wird hierzu in der Ausgabe 02-2018 ausführlicher berichten.

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