Bis zum Achsbruch: Überladung von Wohnmobilen

Seinen Camper zu überladen, ist weder trivial noch ein Kavaliersdelikt. Zu schwere Fahrzeuge provozieren Probleme im Gelände und bewegen sich im Straßenverkehr außerhalb der Zulässigkeit. Faktensammlung

Überladen bis zum Achsbruch
Überladen bis zum Achsbruch - bei vielen Reisemobilen gerät man bei der Zuladung schnell an die Grenzen

Liest man in den Foren oder hört sich an Stammtischen und auf Globetrotter-Treffen um, könnte man zu der Überzeugung kommen, die Überladung von Wohnmobilen sei keine große Sache. Im Gegenteil: Die Grenzen zu überschreiten, erscheint vielerorts normal, ein Spiel, üblich, unvermeidbar, gar kein Problem. Eine quere Einstellung zu Realität, Normen und Recht. Und eine potentiell teure noch dazu.

Überladung von Wohnmobilen ist kein Kavaliersdelikt

Man stelle sich einmal vor, ein überladenes Allrad-Mobil rauscht in ein Stauende. Egal ob Lkw oder Gelände­wagen mit stählerner Windenstoßstange – der entstehende Schaden wird massiv sein. Dass Menschen zu Schaden kommen, ist nicht unwahrscheinlich. Hätte das Fahrzeug mit regelkonformer Beladung womöglich einen entscheidend kürzeren Bremsweg gehabt? Wäre der Unfall also vermeidbar gewesen? Naiv ist, wer dies pauschal mit „Nein“ beantwortet.

Naiv ist auch, wer darauf spekuliert, dass die Umstände eines Unfalls nicht exakt ermittelt würden, es also straf- wie privatrechtlich nichts zu befürchten gäbe. „Bei jedem Verkehrsunfall ist die Polizei an der Ermittlung der Unfall­ursache nicht nur interessiert, sondern setzt sogar amtlich anerkannte Sach­verständige, Prüfer oder sogar Prüfingeni­eure ein“, erklärt dazu Dennis Schneider, Pressesprecher der Polizei Schleswig-Holstein. Ist die Unfallursache unklar, können Fahrzeuge direkt am Unfallort sicher­gestellt und später eingehender untersucht werden. Gleichzeitig sorgt die alltägliche Arbeit auf der Straße dafür, dass die Beamten durchaus wissen, welche Camper und Wohnmobile potentiell überladen sind.

Lockeres Deutschland

Ein Grund für den lockeren Umgang mit dem Gesamtgewicht ist sicherlich, dass die möglichen Strafen in Deutschland außergewöhnlich gering ausfallen. In Frankreich, Österreich oder der Schweiz wird hart durchgegriffen. Der deutsche Bußgeldkatalog gibt quasi ­einen Freibrief für bis zu 20 Prozent Überladung: Bei Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen werden die ersten fünf Prozent gar nicht erst berücksichtigt, das können also schon einmal bis zu 374 Kilogramm sein. Die kommenden Prozent kosten erst 10, dann 30 Euro (ab 10 %) Gebühr, erst ab 20 Prozent Überladung (das sind beim 7,5-Tonner 1.500 Kilogramm, beim 3,5-Tonner 700 Kilogramm) gibt es den ersten Punkt in Flensburg. In Frankreich könnten Sie in diesem Fall bereits zu Fuß die Weiterreise antreten.

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